Mit vorliegendem Urteil vom 29. Oktober 2021 hält das Bundesgericht die Voraussetzungen fest, unter denen Pauschalspesen zum Einkommen hinzuzurechnen sind, und äussert sich zu den Begründungsanforderungen an den Verbrauch solcher Pauschalspesen unter Geltung des Untersuchungsgrundsatzes.