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Abänderung

Abänderung des Scheidungsurteils

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_176/2023 vom 09.02.2024 (zur Publikation vorgesehen)

Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_176/2023 vom 09.02.2024 befasst sich das Bundesgericht ausführlich mit den Voraussetzungen für die Abänderung eines Scheidungsurteils. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass sich eine Erhöhung des Einkommens des betreuenden Elternteils unmittelbar in der Höhe des geschuldeten Unterhalts niederschlägt. Handelt es sich dabei um eine wesentliche Änderung der Einkommenshöhe, besteht keine Rechtfertigung, den Unterhalt in der alten Höhe zu belassen.
iusNetFamR 25.03.2024

Abänderung von vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023

Im Hinblick auf die Frage, ob die Vorinstanz dem Beschwerdeführer zu Unrecht vorgeworfen hat, sich mit dem blossen Hinweis auf eine frühere Prozesshandlung begnügt zu haben, kommt das Bundesgericht im Urteil 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023 zum Schluss, dass der Vorwurf der ungenügenden Begründung der Berufung mit Blick auf die während des erstinstanzlichen Verfahrens geltend gemachten Abänderungsgründe unhaltbar ist. Die Vorinstanz ist zu Unrecht nicht auf die Berufung eingetreten. Das Willkürverbot wurde verletzt.
iusNet FamR 21.11.2023

Abänderungsklage: Voraussetzungen und Vorgehensweise

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_424/2022 vom 23. Januar 2023

Das Bundesgericht fasst im vorliegenden Entscheid zusammen, unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Weg im Eheschutz festgesetzte Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren in der Scheidung abgeändert werden können.
iusNet FamR 05.03.2023

Keine rückwirkende Abänderung des Unterhalts zulasten des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_505/2021 vom 29. August 2022 (frz.)

Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Genfer Gerichte, welche den Unterhalt für den Zeitraum 20 Monate vor dem Abänderungsbegehren der Unterhaltsschuldnerin aufgehoben hatten. Besondere Gründe, die die Rückwirkung auf die Zeit vor der Gesuchseinreichung ermöglichen könnten, lagen in diesem Fall nicht vor.
iusNet FamR 26.10.2022