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Zumutbarkeit des Volljährigenunterhalts

Zumutbarkeit des Volljährigenunterhalts

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Zumutbarkeit des Volljährigenunterhalts

I. Sachverhalt

Die volljährige Tochter klagt gegen beide Eltern auf Volljährigenunterhalt, welche diesen zufolge eines gegen sie erhobenen Strafverfahrens wegen Unzumutbarkeit verweigern. Die Thurgauer Vorinstanzen sprechen jeweils Unterhalt zu, wogegen sich die Eltern vor Bundesgericht wehren.

II. Erwägungen

4.  Anlass zur Beschwerde gibt die Verpflichtung der Eltern zur Leistung von Volljährigenunterhalt. Sie bestreiten die Zumutbarkeit der ihnen auferlegten Unterhaltspflicht. 

4.1.1. Hat das Kind im Zeitpunkt, da es volljährig wird, noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. 

4.1.2. Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit sind nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und des Kindes, sondern auch die persönliche Beziehung zwischen ihnen und ihrem Kind zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der persönlichen Zumutbarkeit ist zu beachten, dass Eltern und Kinder einander allen Beistand...

iusNet FamR 08.05.2023

 

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