Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
Das Bundesgericht entscheidet, dass die Kosten des Fahrzeugs im Notbedarf desjenigen zu berücksichtigen sind, der sie trägt, wenn dieses dem anderen zur Nutzung zugewiesen wird. Das gilt auch dann, wenn es kein Kompetenzcharakter hat, aber eine gemeinsame eheliche Anschaffung war.
Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Eheschutz-und Scheidungsgericht
Das Bundesgericht bestätigt im amtlich publizierten Entscheid seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Eheschutzgericht und dem Scheidungsgericht.
Das Bundesgericht entscheidet mit Entscheid vom 20. April 2022, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
Fremdplatzierung des Kindes nur durch Kollegialbehörde der KESB
Im französischsprachigen, zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 8. März 2022 entschied das Bundesgericht, dass der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Platzierung des Kindes aufgrund des weiten Ermessens nur durch die Kollegialbehörde und nicht durch ein einzelnes Mitglied der KESB ausgesprochen werden dürfen. Eine Ausnahme gilt aufgrund der Dringlichkeit für superprovisorische Massnahmen.
Verletzung von Art. 6 EMRK bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
Der EGMR setzt sich im vorliegenden französischsprachigen Entscheid vom 8. Februar 2022 mit dem Recht des Vaters auseinander, sich vor einem Gericht gegen den Wohnsitzwechsel seiner Tochter, für die er gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge ausübt, ins Ausland zu wehren.
Das Bundesgericht setzt sich im französischsprachigen Entscheid vom 24. Februar 2022 mit den Voraussetzungen zur Zustimmung zum Wechsel des Aufenthaltsortes ins Ausland auseinander und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, die Obhut beim nicht wegziehenden Elternteil zu belassen.
Das Bundesgericht legt im französischsprachigen Entscheid vom 30. März 2022 die Voraussetzungen der Gewährung der aufschiebenden Wirkung für Unterhaltsbeiträge dar und weist die Beschwerde und damit auch die aufschiebende Wirkung für die Unterhaltsbeiträge ab.
Das Bundesgericht beurteilt im Entscheid vom 7. März 2022 die Voraussetzungen eines Prozesskostenvorschusses und tritt auf das Gesuch zur Leistung eines solchen für das bundesgerichtliche Verfahren nicht ein, da es ein materieller Anspruch sei, der vor dem zuständigen Sachgericht im kantonalen Verfahren einzufordern sei.
Das Bundesgericht bestätigt im vorliegenden Entscheid seine Rechtsprechung zur Uneinigkeit der Eltern über die Impfung des Kindes. Sind die Eltern sich über Impfungen nicht einig, die das BAG empfiehlt, entscheidet die Behörde gestützt auf die BAG-Empfehlung, sofern im konkreten keine Gründe gegen eine Impfung sprechen.