Aufschiebende Wirkung bei Unterhaltsbeiträgen
Aufschiebende Wirkung bei Unterhaltsbeiträgen
Aufschiebende Wirkung bei Unterhaltsbeiträgen
(sinngemässe Übersetzung aus dem Französischen)
I. Sachverhalt
Mit Eheschutzurteil vom November 2021 wurde der Ehemann verpflichtet, seiner Ehefrau monatlich CHF 20'000 Unterhalt zu bezahlen. Er erhob dagegen Beschwerde ans Obergericht des Kantons Genf und beantragte, der Berufung die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Der Antrag wurde abgelehnt. Dagegen wehrt er sich vor Bundesgericht.
II. Erwägungen
1.1. Der angefochtene Entscheid stellt einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG dar, da er die aufschiebende Wirkung betrifft und nicht zum definitiven Abschluss des Verfahrens führt.
1.1.1. (...) Ein Nachteil kann nur dann als nicht wieder gutzumachen im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Bst. a BGG qualifiziert werden, wenn er dem Beschwerdeführer einen Nachteil rechtlicher Natur verursacht, der später nicht durch einen Endentscheid oder einen anderen für ihn günstigen Entscheid behoben werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung führt die Tatsache, dass man der Zahlung eines Geldbetrags ausgesetzt ist, grundsätzlich nicht zu einem derartigen Nachteil. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Zahlung...
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