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Familienrecht > Rechtsprechung

Voraussetzungen der Bezahlung eines kapitalisierten Unterhaltes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Voraussetzungen der Bezahlung eines kapitalisierten Unterhaltes

Das Bundesgericht setzt sich im französischen Entscheid 5A_302/2020 vom 12. Juli 2021 mit der Frage auseinander, wann ein Unterhalt statt als Rente als Kapitalleistung ausgerichtet werden darf. Vorliegend waren die Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Frau erhält statt einer einmaligen Abfindung eine lebenslange Rente.
iusNet FamR 07.02.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht

Das Bundesgericht setzt sich in diesem Entscheid mit der Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit einer 50-jährigen Frau auseinander, die während der Ehe nicht gearbeitet hat. Ausserdem urteilt es über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Verbindlichkeit eines Schiedsspruchs im Güterrecht.
iusNet FamR 17.01.2022

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Im vorliegenden Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, wie die Wohnkostenanteile zwischen Erwachsenen und Kindern in einer Patchworkfamilie berechnet werden und wie der Betreuungsunterhalt auf die gemeinsamen Kinder und das nicht gemeinsame Kind aufzuteilen ist.
iusNet FamR 17.01.2022

Volljährigenunterhalt: Vertrag zugunsten Dritter und Rechtsöffnungstitel

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Volljährigenunterhalt: Vertrag zugunsten Dritter und Rechtsöffnungstitel

Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach die in einem gerichtlichen Verfahren abgeschlossene Elternvereinbarung über den Volljährigenunterhalt des Kindes diesem einen definitiven Rechtsöffnungstitel verschafft, auch wenn der Volljährigenunterhalt nicht Streitgegenstand des Ehescheidungs- oder Eheschutzverfahrens bildet.
iusNet FamR 21.12.2021

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Das Bundesgericht erklärt mit dem vorliegenden Entscheid die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
iusNet FamR 20.12.2021

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Das Bundesgericht äussert sich im vorliegenden Entscheid zur Abänderung von Volljährigenunterhalt. Es setzt sich detailliert mit den Fragen der Zumutbarkeit mangels Kontakt zwischen Elternteil und Kind sowie der Bestimmung und Anrechenbarkeit des Einkommens und der Bedarfspositionen des Kindes auseinander. Schliesslich hält es fest, dass für die Festlegung des Volljährigenunterhalts zwingend auch die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils zu ermitteln ist, da ab der Volljährigkeit des Kindes die Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit dessen Unterhalt bestreiten müssen.
iusNet FamR 20.12.2021

Ehelicher Unterhalt: Prozessmaximen, Berechnungsmethode und Eigenversorgungsfähigkeit

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Eheschutz
Unterhaltsrecht

Ehelicher Unterhalt: Prozessmaximen, Berechnungsmethode und Eigenversorgungsfähigkeit

Das Bundesgericht entschied im vorliegenden Fall zum einen, dass die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkenntnisse für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht ausgeblendet werden dürfen. Zum anderen erklärte es die zweistufige Methode mit Überschussverteilung auch im Bereich des ehelichen Unterhaltes für verbindlich. Schliesslich urteilte es, dass wenn mit der Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushaltes nicht mehr ernsthaft gerechnet werden kann, ist die Arbeitskapazität, welche infolge der Befreiung von Naturalleistungen an die Gemeinschaft frei geworden ist, auszuschöpfen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, soweit dies tatsächlich möglich ist.
iusNet FamR 13.12.2021

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