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Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell

Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell

I. Sachverhalt

Vor Bundesgericht führt der Vater und Unterhaltsschuldner Beschwerde gegen die von der Vorinstanz festgesetzten Unterhaltsbeiträge an seinen 2017 geborenen Sohn, mit dessen Mutter er nicht verheiratet war. 

II. Erwägungen

2. Wie bereits im kantonalen Verfahren macht der Vater geltend, zufolge der an die Mutter und das Kind geleisteten Sozialhilfe seien dessen Unterhaltsansprüche an die öffentliche Hand übergegangen und das Kind deshalb nicht zur Unterhaltsklage aktivlegitimiert.

2.1. Das Kantonsgericht hat sich auf BGE 148 III 270, 148 III 296 und 148 III 353 gestützt und befunden, auch bei der (noch) nicht auf einem Unterhaltstitel basierenden Erbringung von öffentlichen Unterstützungsleistungen finde eine Legalzession im Sinn von Art. 131a Abs. 2 und Art. 289 Abs. 2 ZGB statt; dabei gehe aber nicht das Stammrecht auf das Gemeinwesen über, weshalb weiterhin das Kind zur Einreichung der Unterhaltsklage aktivlegitimiert sei.

2.2. Mit den genannten Urteilen wurde die bis dahin in verschiedene Richtungen zielende Rechtsprechung (...

iusNet FamR 21.03.2023

 

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