Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_745/2022 vom 31. Januar 2023 seine Rechtsprechung zur Aktiv- und Passivlegitimation des Kindes im Unterhaltsprozess, unabhängig von der Bevorschussung des Unterhalts durch das Gemeinwesen. Es schützt sodann die Vorgehensweise der kantonalen Gerichte, dem unterhaltspflichtigen Vater ein hypothetisches Einkommen als Maler anzurechnen, trotz Abwesenheit vom erlernten Beruf seit 13 Jahren. Schliesslich enthält der Entscheid Erwägungen dazu, wann das Schulstufenmodell nicht strikt angewendet wird.