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Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht

Hilflosenentschädigung kein Einkommen

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_77/2022 vom 15. März 2023 (amtl. Publ., frz.)

Die Hilflosenentschädigung des Kindes ist nicht als Einkommen anzurechnen, weder dem Kind beim Barunterhalt noch dem obhutsberechtigten Elternteil beim Betreuungsunterhalt.
iusNet FamR 18.06.2023

Berechnung und Verteilung des Kindesunterhalts bei alternierender Betreuung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Bundesgerichtsentscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023

Im Entscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Kindesunterhaltsbeitrages bei alternierender Obhut. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz willkürlich sei und hält fest, dass die gesamten Kinderkosten (inkl. Wohnkostenanteil bei jedem Elternteil) entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern auf diese zu verteilen sind, wobei berücksichtigt werden muss, welche Kosten bei welchem Elternteil anfallen. Der Überschussanteil des Kindes ist bei je hälftiger Betreuung auch je hälftig auf die beiden Haushalte zu verteilen.
iusNet FamR 24.05.2023

Wegfall des Betreuungsunterhalts für voreheliche Kinder bei Heirat der hauptbetreuenden Person

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hielt in einem neuen Leitentscheid (BGE 148 III 353) fest, dass kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet ist, wenn der betreuende Elternteil sich wieder verheiratet und die Lebenshaltungskosten vom neuen Ehegatten getragen werden. Durch die Deckung der Lebenshaltungskosten in der ehelichen Gemeinschaft liegt kein Manko vor, das über einen Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre. Vor Eheschluss besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage zur Berücksichtigung der Leistungen des Partners an die Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils.
Katja Haibel-Egle
iusNet FamR 23.05.2023

Kein Betreuungsunterhalt für das voreheliche Kind

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht entscheidet im zur Publikation vorgesehenen Entscheid, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
iusNet FamR 23.05.2023

Berücksichtigung eines Sparbeitrages für die 3. Säule im Bedarf der Ehegatten

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_395/2022 vom 14. Februar 2023

Im Urteil 5A_395/2022 vom 14. Februar 2023 erachtete das Bundesgericht den vorinstanzlichen Eheschutzentscheid, welcher den monatlichen Beitrag an die 3. Säule bei beiden Ehegatten im Bedarf berücksichtigte und nicht der Sparquote zuwies, als nicht willkürlich.
iusNet FamR 25.04.2023

Berücksichtigung von frei werdenden Mitteln durch Wegfall des Kindesunterhalts bei der Berechnung des gebührenden ehelichen und nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Im Urteil 5A_420/2022 vom 5. Dezember 2022 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob frei werdende Mittel, die zuvor für den Kindesunterhalt verbraucht wurden, bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt werden. In Präzisierung seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach solche Mittel vermutungsweise zugunsten der ehelichen Lebenshaltung verwendet worden wären, erwägt das Bundesgericht, diese Vermutung greife nur dann, wenn die Mittel in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Trennung frei werden. Zudem ist die Ehedauer zu berücksichtigen und weitere Umstände, welche die Ehe ausgemacht haben.

Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_597/2022 vom 7. März 2023

Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kinder zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.

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