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Zumutbarkeit der Wiederaufnahme des Erwerbslebens

Zumutbarkeit der Wiederaufnahme des Erwerbslebens

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Zumutbarkeit der Wiederaufnahme des Erwerbslebens

(sinngemässe Übersetzung)

I. Sachverhalt

Die Eheleute haben 2002 geheiratet, 2009 wurde die gemeinsame Tochter geboren, 2018 haben sie sich getrennt. Mit Eheschutzentscheid vom Mai 2021 wurden Unterhaltsbeiträge für die Tochter (CHF 3'000) und für die Mutter (CHF 9'000) festgelegt. Das Obergericht des Kantons Genf reduzierte diese auf Beschwerde hin. Dagegen wehrt sich die Frau vor Bundesgericht.

II. Erwägungen

3.1 Bei schwankenden Einkommen oder Einkommen mit einem variablen Anteil ist es für ein verlässliches Ergebnis in der Regel angebracht, das durchschnittliche Nettoeinkommen zu berücksichtigen, das über mehrere Jahre, in der Regel die letzten drei Jahre, erzielt wurde (...). Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Richtschnur, die für das Gericht nicht bindend ist (...). Wenn das Einkommen stetig sinkt oder steigt, ist zudem der Gewinn des Vorjahres als entscheidend anzusehen (...). Prämien und Gratifikationen, auch wenn sie schwanken und aus Gefälligkeit gezahlt werden, sind beim massgeblichen Einkommen zu berücksichtigen, sofern sie tatsächlich und regelmässig über einen Zeitraum gezahlt...

iusNet FamR 05.06.2023

 

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