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Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht

Vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidung)

Rechtsprechung
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

BGer 5A_933/2022 vom 25. Oktober 2023

In seinem Urteil 5A_933/2022 vom 25.10.2023 hatte sich das höchste Gericht mit der Frage nach der richtigen Berechnungsmethode bei aussergewöhnlich guten finanziellen Verhältnissen auseinanderzusetzen und welcher Spielraum den kantonalen Gerichten diesbezüglich zusteht.
iusNetFamR 15.01.2024

Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums

Gesetzgebung
Unterhaltsrecht
In seiner Stellungnahme zum Postulat 18.4263 im Jahr 2018 äusserte der Bundesrat grosses Verständnis für das Anliegen, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden können. Dennoch beantragte er deren Ablehnung. Die aktuelle Motion verlangt nun eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden.
iusNetFamR 15.01.2024

Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

BGer 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023

Zur Frage, ob bei nicht miteinander verheirateten Eltern für den betreuenden (statt zahlenden) Elternteil ebenfalls ein «grosser Kopf» zu berücksichtigen ist, hat sich das höchste Gericht bislang noch nie spezifisch geäussert. Festgehalten wurde bisher lediglich, dass der Überschussanteil des Kindes nicht anhand addierter Überschüsse beider Elternteile bemessen werden darf, wenn nur der eine Elternteil zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet ist. Mit dieser spannenden Frage setzte sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023 näher auseinander.
iusNet FamR 25.09.2023

Elterliche Sorge

Kommentierung
Verfahrensrecht
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023

Entscheidet ein Gericht in einem selbständigen Unterhaltsprozess aufgrund der Kompetenzattraktion gemäss Art. 304 Abs. 2 ZPO auch über weitere Kinderbelange, so ist der andere, nicht direkt am Unterhaltsprozess beteiligte Elternteil, förmlich in das Verfahren einzubeziehen. Andernfalls ist der Entscheid über die weiteren Kinderbelange nichtig.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 22.08.2023

Auskunftsbegehren nach Art. 170 ZGB

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_939/2022 vom 6. Juni 2023

Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_939/2022 vom 6. Juni 2023 seine Rechtsprechung zum Umfang der Auskunftspflicht nach Art. 170 ZGB. Unterlagen, die vom auskunftsersuchenden Ehegatten selbst erhältlich gemacht werden können, wie z.B. zusammen mit den Steuererklärungen eingereichte Lohnausweise, können nicht gestützt auf Art. 170 ZGB vom anderen Ehegatten verlangt werden. Unterlagen zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in den Steuererklärungen können nur dann vom anderen Ehegatten verlangt werden, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht wurde, die Angaben in den Steuererklärungen entsprächen nicht der Richtigkeit.
iusNet FamR 25.07.2023

Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_800/2022 vom 28. März 2023

In diesem Fall konnte sich das Bundesgericht gleich zu mehreren Fragen äussern. Es hielt zunächst fest, dass unter Geltung des Offizialgrundsatzes kein Verschlechterungsverbot gilt, dass die alternierende Obhut nicht der gesetzliche Regelfall, sondern einzelfallweise zu prüfen ist, und dass eine Abweichung von der hälftigen Kostenteilung durchaus geboten sein kann.
iusNet FamR 23.07.2023

Überschussverteilung bei alternierender (hälftiger) Obhut

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2022 vom 27. März 2023

Das Bundesgericht erlässt mit seinem Entscheid 5A_330/2022 ein weiteres Urteil zur Klärung der Berechnung des Kinderunterhalts im Falle der alternierenden Obhut. Zusammengefasst stellt das Bundesgericht klar, dass im Falle einer alternierenden Obhut (zumindest bei hälftigen Betreuungsanteile) auch die Überschussanteile der Kinder grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern zu verteilen sind. Eine Abweichung von der hälftigen Aufteilung muss begründet werden. Die Kommentierung setzt sich mit möglichen Gründen auseinander und vergleicht den Entscheid mit ähnlich gelagerten Bundesgerichtsentscheiden.
Daniela Fischer
iusNet FamR 24.07.2023

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