Urteil des Bundesgerichts 5A_849/2020 vom 27. Juni 2022 (amtl. Publ.)
Im zur Publikation vorgesehen Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass es im Eheschutzverfahren nicht auf die Lebensprägung der Ehe ankomme. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat aufgrund des Gleichbehandlungsgebots Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Ehefrau gut.
Urteil des Bundesgerichts 5A_733/2021 vom 8. Juli 2022
Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vaters ab, der sich gegen die definitive Rechtsöffnung für den Unterhalt seiner volljährigen Tochter gewehrt hat. Das Scheidungsurteil sei ein definitiver Rechtsöffnungstitel, Rechtsmissbrauch liege bei einer innert Verjährungsfrist erhobenen Betreibung nicht vor und persönliche Zumutbarkeit sei nicht im Vollstreckungsverfahren zu prüfen,
Urteil des Bundesgerichts 5A_850/2020 vom 4. Juli 2022
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Berechnungsmethode bei einem Einkommen des Mannes von CHF 40'000 und der Frage der Ausschöpfung der Eigenversorgungskapazität der Ehefrau im Rahmen des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Scheidung.
Die Betreuungsanteile spielen bei der Aufteilung des Barunterhalts des Kindes zwischen den Eltern eine wichtige Rolle. Sie entscheiden – neben der Leistungsfähigkeit – darüber, welcher Elternteil welchen Anteil des Barunterhalts übernehmen muss. Ab wann der Anteil eines Elternteils an der Betreuung des Kindes zur Aufteilung des Barunterhalts berechtigt und wie die Betreuungsanteile im Detail zu berechnen sind, werden in der Praxis aber oft unterschiedlich gehandhabt. Dies führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Der vorliegende Artikel möchte daher die Diskussion in diesem Bereich anstossen und erste Lösungsansätze liefern.
Urteil des Bundesgerichts 5A_/776 und 5A_777/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)
Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.
Urteil des Bundesgerichts 5A_712/2021 vom 23. Mai 2022 (frz.)
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
Bundesgerichtsentscheid 5A_117/2021 vom 9. März 2022 (frz.)
Das Bundesgericht hält es nicht für willkürlich, wenn der Kinderbarunterhalt bei einem ausgedehnten Wochenendbesuchsrecht trotz alleiniger Obhut gemäss den Betreuungsanteilen auf die Eltern verteilt wird. Die Ermittlung der Betreuungsanteile der Eltern erfolgt nach einer bereits zum zweiten Mal angewandten Methode.
Urteil des Bundesgerichts 5A_621/2021 vom 20. April 2022
Das Bundesgericht entscheidet, dass die Kosten des Fahrzeugs im Notbedarf desjenigen zu berücksichtigen sind, der sie trägt, wenn dieses dem anderen zur Nutzung zugewiesen wird. Das gilt auch dann, wenn es kein Kompetenzcharakter hat, aber eine gemeinsame eheliche Anschaffung war.
Bundesgerichtsentscheid 5A_112/2020 vom 28. März 2022
Das Bundesgericht verneint das Vorliegen von Willkür, wenn die Vorinstanz der unterhaltsberechtigten Ehegattin bereits ab einem vor dem Berufungsentscheid liegenden Zeitpunkt – mithin rückwirkend – ein hypothetisches Einkommen anrechnet. Sodann seien die durch den Wegfall des Kindesunterhalts frei werdenden Mittel im Gegensatz zu einer nachgewiesenen Sparquote im Rahmen der zweistufigen Unterhaltsberechnungsmethode nicht zu Gunsten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten von einer Verteilung auszuklammern.
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass allein aus dem Vorhandensein von gemeinsamen Kindern nicht (mehr) auf eine Lebensprägung der Ehe geschlossen werden könne.