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Definitive Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt

Definitive Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Definitive Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt

I. Sachverhalt

Die Tochter betrieb ihren Vater für ausstehende Unterhaltszahlungen. Der Vater erhob Rechtsvorschlag. Das Bezirksgericht Muri erteilte die definitive Rechtsöffnung. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde des Vaters gegen den bezirksgerichtlichen Rechtsöffnungsentscheid mit Entscheid vom 30. Juni 2021 ab. Der Vater ist mit Eingabe vom 14. September 2021 an das Bundesgericht gelangt. Er beantragt die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides und die vollumfängliche Abweisung der Gesuche um definitive Rechtsöffnung. Zudem stellt er ein Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Mit Präsidialverfügung vom 6. Oktober 2021 ist der Beschwerde die aufschiebende Wirkung - entgegen dem Antrag der Tochter - zuerkannt worden. Die Tochter ersucht für das Verfahren vor Bundesgericht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 

II. Erwägungen

2.

Der Vater hat im kantonalen Verfahren auf die am 13. Juli 2012 beim Bezirksgericht Baden gegen seine Ex-Frau eingereichte Abänderungsklage verwiesen. Er habe sich mit seiner Ex-Frau geeinigt, worauf das Bezirksgericht Baden das...

iusNet FamR 17.08.2022

 

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