In seinem Urteil 5A_615/2022 vom 06.12.2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungspflicht eines Familienvaters auseinander. Aus der ersten Ehe ging ein Sohn hervor, aus der zweiten Ehe fünf Kinder. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz es unterlassen hatte, von den direkten Kinderkosten die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen in Abzug zu bringen.
In seinem Urteil 5A_933/2022 vom 25.10.2023 erinnert das Bundesgericht daran, dass die kantonalen Gerichte nicht verpflichtet sind, den Unterhaltsbeitrag anhand der einstufig-konkreten Methode zu ermitteln, wenn aussergewöhnlich günstige finanzielle Verhältnisse oder Sparquoten vorliegen. Auch sind bei solchen finanziellen Verhältnissen die Übergangsfristen für die Umstellung der Lebensverhältnisse aufgrund der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens grosszügig zu gewähren.
In seiner Stellungnahme zum Postulat 18.4263 im Jahr 2018 äusserte der Bundesrat grosses Verständnis für das Anliegen, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden können. Dennoch beantragte er deren Ablehnung. Die aktuelle Motion verlangt nun eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.