Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
Urteil des Zürcher Obergerichts LC210002 vom 25. Mai 2021
Das Obergericht des Kantons Zürich erwägt im kommentierten Entscheid, dass ein Betreuungsanteil nicht nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Kriterien zu bewerten ist und als Mindestumfang der alternierenden Betreuung in der Regel 20% gelten.
Urteil des Bundesgerichts 5A_907/2019 vom 27. August 2021
Das Bundesgericht setzt sich in diesem Entscheid mit der Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit einer 50-jährigen Frau auseinander, die während der Ehe nicht gearbeitet hat. Ausserdem urteilt es über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Verbindlichkeit eines Schiedsspruchs im Güterrecht.
Urteil des Bundesgerichts 5A_7/2021 vom 2. September 2021
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit den Kriterien der Zumutbarkeit und tatsächlichen Möglichkeit für die Bestimmung des hypothetischen Einkommens und deren gegenseitiger Abhängigkeit auseinander.
Urteil des Bundesgerichts 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 (frz)
Im vorliegenden Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, wie die Wohnkostenanteile zwischen Erwachsenen und Kindern in einer Patchworkfamilie berechnet werden und wie der Betreuungsunterhalt auf die gemeinsamen Kinder und das nicht gemeinsame Kind aufzuteilen ist.
Bundesgerichtsentscheid 5A_454/2020 vom 13. Oktober 2021
Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach die in einem gerichtlichen Verfahren abgeschlossene Elternvereinbarung über den Volljährigenunterhalt des Kindes diesem einen definitiven Rechtsöffnungstitel verschafft, auch wenn der Volljährigenunterhalt nicht Streitgegenstand des Ehescheidungs- oder Eheschutzverfahrens bildet.
Das Bundesgericht erklärt mit dem vorliegenden Entscheid die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
Bundesgerichtsentscheid 5A_1072/2020 vom 25. August 2021
Im Entscheid 5A_1072/2020 vom 25. August 2021 befasst sich das Bundesgericht zum einen mit der Frage, ob und inwiefern Treueprämien, Überstundenentschädigungen sowie Lehrlingslöhne für die Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden dürfen, sowie zum anderen mit dem Anspruch von mündigen Kindern auf einen Überschussanteil – der gegebenenfalls neben einem solchen von unmündigen Kindern steht. Letzteres stösst in der Lehre fast einhellig auf Kritik.