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Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_907/2019 vom 27. August 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_907/2019 vom 27. August 2021 mit der Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit einer 50-jährigen Frau auseinander, die während der Ehe nicht gearbeitet hat. Ausserdem urteilt es über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Verbindlichkeit eines Schiedsspruchs im Güterrecht.
iusNet FamR 17.01.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit: Flight Attendant

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_7/2021 vom 2. September 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_7/2021 vom 2. September 2021 mit den Kriterien der Zumutbarkeit und tatsächlichen Möglichkeit für die Bestimmung des hypothetischen Einkommens und deren gegenseitiger Abhängigkeit auseinander.
iusNet FamR 14.01.2022

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 (frz)

Im französischsprachigen Urteil 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es nicht willkürlich ist, den Wohnkostenanteil der Kinder auf den gesamten Wohnkosten zu berechnen und den Rest je zur Hälfte auf die Konkubinatspartner zu verteilen. Ferner stützte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz, wonach der Betreuungsunterhalt zu 40% auf das jüngste, nicht gemeinsame Kind und zu je 20% auf die drei älteren, gemeinsamen Kinder zu verteilen ist.
iusNet FamR 17.01.2022

Volljährigenunterhalt: Vertrag zugunsten Dritter und Rechtsöffnungstitel

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Bundesgerichtsentscheid 5A_454/2020 vom 13. Oktober 2021

Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach die in einem gerichtlichen Verfahren abgeschlossene Elternvereinbarung über den Volljährigenunterhalt des Kindes diesem einen definitiven Rechtsöffnungstitel verschafft, auch wenn der Volljährigenunterhalt nicht Streitgegenstand des Ehescheidungs- oder Eheschutzverfahrens bildet; es handelt sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. Dem Kind steht es offen, durch eine Klage gegebenenfalls einen höheren Unterhaltsbeitrag zu erwirken, deshalb ist sein Einverständnis nicht erforderlich. Da die Ehe der Eltern inzwischen geschieden worden war, war bezüglich der Eheschutzvereinbarung die aufschiebende Bedingung «für die Dauer des Getrenntlebens» eingetreten, weshalb die Rechtsöffnung überwiegend abgewiesen wurde.
iusNet FamR 21.12.2021

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht erklärt in BGE 147 III 293 die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
iusNet FamR 20.12.2021

Fragen rund um die Unterhaltsberechnung

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Bundesgerichtsentscheid 5A_1072/2020 vom 25. August 2021

Im Entscheid 5A_1072/2020 vom 25. August 2021 befasst sich das Bundesgericht zum einen mit der Frage, ob und inwiefern Treueprämien, Überstundenentschädigungen sowie Lehrlingslöhne für die Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden dürfen, sowie zum anderen mit dem Anspruch von mündigen Kindern auf einen Überschussanteil – der gegebenenfalls neben einem solchen von unmündigen Kindern steht. Letzteres stösst in der Lehre fast einhellig auf Kritik.
Nicole Zellweger-Wick
iusNet FamR 20.12.2021

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_340/2021 vom 16. November 2021

Das Bundesgericht äussert sich mit Urteil 5A_340/2021 zur Abänderung von Volljährigenunterhalt. Es setzt sich detailliert mit den Fragen der Zumutbarkeit mangels Kontakt zwischen Elternteil und Kind sowie der Bestimmung und Anrechenbarkeit des Einkommens und der Bedarfspositionen des Kindes auseinander. Schliesslich hält es fest, dass für die Festlegung des Volljährigenunterhalts zwingend auch die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils zu ermitteln ist, da ab der Volljährigkeit des Kindes die Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit dessen Unterhalt bestreiten müssen.
iusNet FamR 20.12.2021

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