Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht
I. Sachverhalt
Mann und Frau haben 1997 geheiratet, einen volljährigen Sohn miteinander und sich 2010 getrennt. Sie lebten zwischenzeitlich in den USA und haben eine Schiedsvereinbarung für das Güterrecht geschlossen. Nach der Trennung erging gestützt auf die Schiedsvereinbarung ein Schiedsspruch, der den Mann zur güterrechtlichen Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Scheidung ist seit 2012 hängig, im 2018 wurde die Ehe unter Regelung der Nebenfolgen geschieden. Der Mann wurde zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen an die Frau und einer güterrechtlichen Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Frau gelangte dagegen ans Kantonsgericht des Kantons Luzern und forderte die zusätzliche Verpflichtung zur Leistung des durch den Schiedsspruchs zugesprochenen Betrags. Der Mann seinerseits beantragte die Reduktion des Unterhaltsbeitrages. Das Kantonsgericht hiess die Berufung der Frau gut und entschied, er müsse Unterhalt und zwei güterrechtliche Ausgleichszahlungen leisten. Die Berufung des Mannes wies es ab. Dagegen wehrte er sich im November 2019 beim Bundesgericht.
II. Erwägungen
1. Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit
3.2. Das Kantonsgericht...
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