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Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Eigenversorgungsfähigkeit

Eigenversorgungsfähigkeit

7 Jahre Ehe, 6 Jahre Trennung mit Unterhalt: kein nachehelicher Unterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_868/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)

Das Bundesgericht entscheidet, dass die Ehefrau nach siebenjähriger Ehe keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat bzw. dieser mit den während der sechsjährigen Trennungsdauer bezahlten Unterhaltsbeiträgen abgegolten ist. Daran ändert nichts, dass die Vorinstanzen ihr nie ein hypothetisches Einkommen angerechnet haben, musste sie doch zufolge Scheidungsklage des Mannes mit der definitiven Auflösung der Ehe rechnen.
iusNet FamR 23.09.2022

(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Berechnungsmethode bei einem Einkommen des Mannes von CHF 40'000 und der Frage der Ausschöpfung der Eigenversorgungskapazität der Ehefrau im Rahmen des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Scheidung. Anwendbar ist nur noch die zweistufige Methode
iusNet FamR 16.08.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_907/2019 vom 27. August 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_907/2019 vom 27. August 2021 mit der Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit einer 50-jährigen Frau auseinander, die während der Ehe nicht gearbeitet hat. Ausserdem urteilt es über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Verbindlichkeit eines Schiedsspruchs im Güterrecht.
iusNet FamR 17.01.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit: Flight Attendant

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_7/2021 vom 2. September 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_7/2021 vom 2. September 2021 mit den Kriterien der Zumutbarkeit und tatsächlichen Möglichkeit für die Bestimmung des hypothetischen Einkommens und deren gegenseitiger Abhängigkeit auseinander.
iusNet FamR 14.01.2022

Ehelicher Unterhalt: Prozessmaximen, Berechnungsmethode und Eigenversorgungsfähigkeit

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht entschied in BGE 147 III 301 zum einen, dass die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkenntnisse für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht ausgeblendet werden dürfen. Zum anderen erklärte es die zweistufige Methode mit Überschussverteilung auch im Bereich des ehelichen Unterhaltes für verbindlich. Schliess urteilte es, dass wenn mit der Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushaltes nicht mehr ernsthaft gerechnet werden kann, ist die Arbeitskapazität, welche infolge der Befreiung von Naturalleistungen an die Gemeinschaft frei geworden ist, auszuschöpfen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, soweit dies tatsächlich möglich ist.
iusNet FamR 13.12.2021

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hat im Leitentscheid BGE 147 III 308 die 45er-Regel aufgehoben. Gemäss dieser konnte Eheleuten bei einer Scheidung nach dem 45. Altersjahr die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden. Neu wird im konkreten Einzelfall zu prüfen sein, ob die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter und nach langer Ehedauer möglich und zumutbar ist. Dadurch kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfallen.
iusNet FamR 18.11.2021

Nachehelicher Unterhalt

Fachbeitrag
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Die neue Rechtsprechung im Praxistest

Das Bundesgericht hat die "45er-Regel" und die Rechtsprechung zur Lebensprägung der Ehe aufgehoben. Neu wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Ehe das Leben der Eheleute tatsächlich geprägt hat. Ausserdem wird die Eigenversorgungsfähigkeit des potenziell unterhaltsberechtigten Ehegatten geprüft, unabhängig von einer Altersgrenze. Kann der gebührende Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit gedeckt werden, besteht in der Regel bis zur Höhe des ehelichen Lebensstandards Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist aber zeitlich zu befristen. Die Probleme, die dies in der Praxis mit sich bringen kann, und mögliche Lösungsansätze zeigt der Fachbeitrag auf.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 27.08.2021