Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel
Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel
Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel
I. Sachverhalt
A und B haben 1999 geheiratet. Sie haben drei Kinder (Jahrgang 1999, 2002 und 2003). 2010 haben sie den gemeinsamen Haushalt aufgehoben. Die Ehefrau war damals 44 Jahre alt. 2016 wurde ihre Ehe geschieden. Die Kinder wurden unter die Obhut der Mutter gestellt; der Vater wurde zu Unterhaltsbeiträgen an Kinder und Mutter verpflichtet. Auf beidseitige Berufung hin setzte das Obergericht des Kantons Solothurn im Dezember 2017 die Unterhaltsbeiträge für die Kinder neu fest und verpflichtete den Vater, der Mutter bis zu seiner ordentlichen Pensionierung CHF 2'800 Unterhalt zu bezahlen. Die Mutter gelangt dagegen im Januar 2018 ans Bundesgericht und verlangt neben höheren Kinderunterhaltsbeiträgen auch mehr nachehelichen Unterhalt. Das Bundesgericht entscheidet im Februar 2021 und schickt die Sache ans Obergericht zurück.
II. Erwägungen
E. 4: Vorgehen
Bei lebensprägenden Ehen ist für den nachehelichen Unterhalt
- der anhand des zuletzt gemeinsam gelebten Standards ermittelte gebührende Unterhalt,
- die Eigenversorgungskapazität,
- d.h. die Zumutbarkeit und
- die Möglichkeit zur Bestreitung des
...
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