Volljährigenunterhalt: Vertrag zugunsten Dritter und Rechtsöffnungstitel
Volljährigenunterhalt: Vertrag zugunsten Dritter und Rechtsöffnungstitel
Volljährigenunterhalt: Vertrag zugunsten Dritter und Rechtsöffnungstitel
I. Sachverhalt
A. (Jahrgang 1996) verlangte im Rechtsöffnungsverfahren gegen seinen Vater B. gestützt auf die im Eheschutzverfahren seiner Eltern geschlossene Trennungsvereinbarung definitive Rechtsöffnung über CHF 68'250 (monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 1'500 zuzüglich Ausbildungszulagen vom 15. Oktober 2014 bis 30. April 2019). Das Bezirksgericht Zürich wies das Rechtsöffnungsbegehren vollständig ab, wohingegen das Obergericht Zürich die von A. dagegen erhobene Berufung teilweise guthiess und definitive Rechtsöffnung über einen Teilbetrag erteilte. Das Bundesgericht bestätigt den obergerichtlichen Entscheid.
II. Erwägungen
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass A. im Zeitpunkt der Einleitung des Eheschutzverfahrens seiner Eltern (4. März 2015) und damit auch bei Abschluss der Trennungsvereinbarung bereits volljährig gewesen sei. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind die Eltern in einem solchen Fall nicht mehr befugt, als Prozessstandschafter des Kindes dessen Volljährigenunterhalt im Verfahren geltend zu machen (BGE 142 III 78). Rechtlich nicht zu beanstanden ist jedoch die Annahme der Vorinstanz...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.