Berechnung des nachehelichen Unterhalts
Berechnung des nachehelichen Unterhalts
Berechnung des nachehelichen Unterhalts
I. Sachverhalt
Die Eheleute haben im 1997 geheiratet. Sie haben zwei Kinder miteinander (Jahrgang 2000 und 2005). Seit 2011 leben sie getrennt.
Mit Scheidungsurteil vom 2. Juni 2016 verpflichtete das Bezirksgericht Baden den Ehemann zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von ca. CHF 1'090 pro Kind und zu nachehelichem Unterhalt, abgestuft von ca. CHF 3'900 ab Rechtskraft der Scheidung bis ca. CHF 1'900 bis zu ihrem Rentenalter. Auf beidseitige Berufung hin verpflichtete das Obergericht des Kantons Aargau den Ehemann mit Entscheid vom 13. Dezember 2016 zu nachehelichem Unterhalt von monatlich ca. CHF 5'150 bis zum Rentenalter der Ehefrau. Mit Urteil 5A_202/2017 vom 22. Mai 2018 wies das Bundesgericht die Sache an das Obergericht zurück. Mit Entscheid vom 21. August 2018 verpflichtete dieses den Ehemann zu nachehelichem Unterhalt von monatlich CHF 5'040 ab Rechtskraft des Urteils bis 31. März 2024 und danach von CHF 1'450 bis zum Rentenalter der Ehefrau. Gegen diesen Entscheid hat der Ehemann beim Bundesgericht am 29. Oktober 2018 wiederum Beschwerde erhoben mit dem Begehren um Festsetzung des nachehelichen Unterhaltes auf CHF 3'420 ab Rechtskraft...
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