iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Berechnungsmethode

Berechnungsmethode

(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Berechnungsmethode bei einem Einkommen des Mannes von CHF 40'000 und der Frage der Ausschöpfung der Eigenversorgungskapazität der Ehefrau im Rahmen des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Scheidung. Anwendbar ist nur noch die zweistufige Methode
iusNet FamR 16.08.2022

Bar- vs. Naturalunterhalt, Berechnung und Gewichtung von Betreuungsanteilen

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Zürcher Obergerichts LC210002 vom 25. Mai 2021

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte im kommentierten Entscheid über die Höhe von strittigen Kinderunterhaltsbeiträge zu befinden. Es erwog bei dieser Gelegenheit, dass die Beiträge an den Bar- und Naturalunterhalt grundsätzlich gleichwertig sind und ein Betreuungsanteil nicht nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Kriterien zu bewerten ist. Als Mindestumfang der alternierenden Betreuung gilt gemäss Obergericht in der Regel 20%.
Stéphanie Follpracht
iusNet FamR 24.01.2022

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht erklärt in BGE 147 III 293 die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
iusNet FamR 20.12.2021

Ehelicher Unterhalt: Prozessmaximen, Berechnungsmethode und Eigenversorgungsfähigkeit

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht entschied in BGE 147 III 301 zum einen, dass die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkenntnisse für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht ausgeblendet werden dürfen. Zum anderen erklärte es die zweistufige Methode mit Überschussverteilung auch im Bereich des ehelichen Unterhaltes für verbindlich. Schliess urteilte es, dass wenn mit der Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushaltes nicht mehr ernsthaft gerechnet werden kann, ist die Arbeitskapazität, welche infolge der Befreiung von Naturalleistungen an die Gemeinschaft frei geworden ist, auszuschöpfen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, soweit dies tatsächlich möglich ist.
iusNet FamR 13.12.2021

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich. Bei der zweistufigen Methode werden (1) die effektiven oder hypothetischen Einkommen und (2) der Bedarf der von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen ermittelt. (3) Schliesslich werden die vorhandenen Ressourcen auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge das betreibungsrechtliche bzw. bei genügenden Mitteln das sog. familienrechtliche Existenzminimum der Beteiligten gedeckt und alsdann ein (4) verbleibender Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise verteilt wird. Eine nachgewiesene Sparquote ist vor der Überschussverteilung vom Überschuss abzuziehen.
iusNet FamR 19.11.2021