Änderung des Scheidungsurteils (Kindesunterhalt)
Änderung des Scheidungsurteils (Kindesunterhalt)
Änderung des Scheidungsurteils (Kindesunterhalt)
I. Sachverhalt
Die Ehe zwischen A. und B. wurde mit Urteil vom 01.02.2016 geschieden und der Mutter die elterliche Sorge für ihren Sohn C. (geb. 2012) übertragen. A. wurde zur monatlichen Unterhaltszahlung an C. in Höhe von Fr. 1'000.- bis zu dessen sechsten Lebensjahr und von Fr. 1'200.- bis zu dessen zwölften Lebensjahr verpflichtet. B. wurde bis zum Alter von zwölf Jahren von C. ein monatlicher Unterhaltsbeitrag in Höhe von Fr. 500.- zugesprochen. A. Heiratete erneut und hatte mit seiner neuen Frau fünf weitere Kinder (D., geb. 2015, E. geb. 2017, F., geb. 2019, G. geb. 2020, H., geb. 2022).
Im November 2017 ersuchte A. um Änderung des Scheidungsurteils und wurde mit Urteil vom 17.03.2021 verpflichtet, an C. folgende monatliche Unterhaltsbeiträge zu bezahlen:
- Fr. 1’390.- vom 01.12.2020 bis 13.06.2022
- Fr. 1’590.- ab 14.06.2022
- Fr. 1’100.- bis 08.2026
- Fr. 1’080.- ab 09.2027 (10. Geburtstag von E.)
- Fr. 1’000.- ab 06.2028 (16. Geburtstag von C.)
- Fr. 980.- ab 04.2029 (10. Geburtstag von F.)
- Fr. 510.- ab C.s Volljährigkeit bis zum Abschluss seiner ordentlichen Ausbildung ...
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