In seinem Urteil 5A_615/2022 vom 06.12.2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungspflicht eines Familienvaters auseinander. Aus der ersten Ehe ging ein Sohn hervor, aus der zweiten Ehe fünf Kinder. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz es unterlassen hatte, von den direkten Kinderkosten die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen in Abzug zu bringen.