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Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards

Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards

I. Sachverhalt

Die Parteien, deren Ehe kinderlos ist, haben per 1. Dezember 2017 den gemeinsamen Haushalt aufgelöst. Der Ehemann arbeitet vollzeitig und die Ehefrau war damals (und ist möglicherweise heute noch) mit einem Pensum von 60 % arbeitstätig. Mit Eheschutzentscheid vom 13. März 2019 verpflichtete das Kantonsgericht Nidwalden unter anderem den Ehemann zur Unterhaltszahlung von CHF 3'000 ab 6. April 2018 bis August 2019 und hielt fest, dass ab September 2019 kein Unterhalt mehr geschuldet sei. Berufungsweise verlangte die Ehefrau Unterhalt von CHF 3'900 ab Getrenntleben bis März 2020 und von CHF 3'000 ab April 2020. Mit Berufungsurteil vom 23. Januar 2020 billigte das Obergericht des Kantons Nidwalden der Ehefrau Unterhaltsbeiträge von CHF 3'400 ab 6. April 2018 bis Dezember 2019 zu und wies die Berufung im Übrigen ab. Mit Beschwerde vom 13. Oktober 2020 verlangt die Ehefrau die Verpflichtung des Ehemannes zu Unterhaltsbeiträgen von CHF 3'400 ab 6. April 2018 bis Dezember 2019 und von CHF 2'400 ab Januar 2020. Mit Vernehmlassung vom 15. April 2021 verlangt der Ehemann die Abweisung der Beschwerde. 

II. Erwägungen...

iusNet FamR 18.08.2022

 

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