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Eheschutz

Vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidung)

Rechtsprechung
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

BGer 5A_933/2022 vom 25. Oktober 2023

In seinem Urteil 5A_933/2022 vom 25.10.2023 erinnert das Bundesgericht daran, dass die kantonalen Gerichte nicht verpflichtet sind, den Unterhaltsbeitrag anhand der einstufig-konkreten Methode zu ermitteln, wenn aussergewöhnlich günstige finanzielle Verhältnisse oder Sparquoten vorliegen. Auch sind bei solchen finanziellen Verhältnissen die Übergangsfristen für die Umstellung der Lebensverhältnisse aufgrund der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens grosszügig zu gewähren.
iusNetFamR 15.01.2024

Eheschutzmassnahmen (Obhuts- und Betreuungsfragen)

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

BGer 5A_928/2022 vom 12. Oktober 2023

In seinem Urteil 5A_928/2022 vom 12.10.2023 erinnert das höchste Gericht daran, dass ein Gericht nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgericht triftige Gründe nennen muss, damit es von der Schlussfolgerung eines Gutachtens abweichen kann. An sich würdigt das Gericht ein Gutachten frei. Weicht das Gericht mit dem Argument vom Gutachten ab, dass sich dieses nicht zur Obhut hätte äussern dürfen, weil es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt, so erweist sich dies als willkürlich.
iusNetFamR 15.01.2024

Eheschutzmassnahmen

Rechtsprechung
Eheschutz

BGer 5A_861/2022 vom 15. Juni 2023

Im Urteil 5A_861/2022 vom 15. Juni 2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob mit der Verpflichtung eines Ehegatten, für die Unterhaltszahlung sein Vermögen in Form von Immobilien anzutasten während der andere Ehegatte über Vermögen in Form von Bankguthaben verfügt, das Gleichheitsprinzip unter Ehegatten verletzt worden ist. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass die Form des Vermögens nicht entscheidend ist.
iusNet FamR 21.11.2023

Hypothetisches Einkommen bei selbständiger Erwerbstätigkeit

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_944/2021 vom 19. Mai 2022 (frz.)

Das Bundesgericht befasst sich im vorliegenden Urteil mit den Sozialversicherungsabgaben selbständig Erwerbstätiger, welche auch bei Festsetzung eines hypothetischen Einkommens abgezogen werden müssen.
iusNet FamR 23.09.2022

Zuständigkeit des Schweizer Eheschutzgerichts nach ausländischer Scheidung

Rechtsprechung
Eheschutz
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_872/2021 vom 17. Mai 2022

Das Bundesgericht befasst sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage der Abänderung von Eheschutzmassnahmen zufolge eines ausländischen Scheidungsurteils. Es stellt fest, dass der Frage, ob Eheschutzmassnahmen aufgrund eines (ausländischen) Scheidungsurteils dahingefallen sind, der Charakter einer Ergänzung des (ausländischen) Scheidungsurteils zukomme. Ob das ausländische Scheidungsurteil lückenhaft ist oder die entsprechende Scheidungsnebenfolge abschliessend geregelt hat, ist nicht vom Eheschutzgericht zu beurteilen, sondern durch das für die Ergänzung des ausländischen Scheidungsurteils zuständige Gericht.
iusNet FamR 18.08.2022

Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_849/2020 vom 27. Juni 2022 (amtl. Publ.)

Im zur Publikation vorgesehen Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass es im Eheschutzverfahren nicht auf die Lebensprägung der Ehe ankomme. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat aufgrund des Gleichbehandlungsgebots Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Ehefrau gut.
iusNet FamR 18.08.2022

Theoretisches Einkommen gemäss Freiburger Rechtsprechung

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_/776 und 5A_777/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)

Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.
iusNet FamR 08.08.2022

Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Eheschutz-und Scheidungsgericht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Eheschutz
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht bestätigt in BGE 148 III 95 seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Eheschutzgericht und dem Scheidungsgericht. Das Eheschutzgericht trifft bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens die nötigen Massnahmen, die bis zu einer allfälligen späteren Abänderung in Kraft bleiben. Selbst wenn während der Dauer des Eheschutzverfahrens das Scheidungsverfahren rechtshängig gemacht wird, führt das Eheschutzgericht das bei ihm hängige Verfahren ordentlich, d.h. unter Berücksichtigung sämtlicher nach Art. 229 ZPO (und gegebenenfalls Art. 317 ZPO) massgebenden Tatsachen, zu Ende. Unerheblich bleibt, ob diese Tatsachen vor oder nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens eingetreten sind. Die Beurteilung derartiger Tatsachen erst im Scheidungsverfahren ist willkürlich.
iusNet FamR 03.06.2022

Abgrenzung Eheschutzverfahren / VSM Scheidungsverfahren und Novenrecht; Aufgabe der bisherigen Praxis des Zürcher Obergerichts

Kommentierung
Eheschutz
Verfahrensrecht
- aktualisiert - 
In BGE 148 III 95 setzt sich das Bundesgericht erneut mit der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Eheschutz- und dem Scheidungsgericht auseinander. Es bejaht die bis anhin umstrittene Rechtsfrage, ob das Eheschutzgericht Tatsachen, die sich erst nach Einleitung des Scheidungsverfahrens ereignet haben, bei seinem Entscheid zu berücksichtigen hat. Die neueste bundesgerichtliche Entscheidung und damit die Aufgabe der bisherigen Zürcher Praxis ist nach Dafürhalten der Autorin sehr zu begrüssen.
Daniela Fischer
iusNet FamR 17.03.2022

Vervielfachung des Grundbetrags und hypothetisches Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_108/2020 vom 7. Dezember 2021

Mit Urteil 5A_108/2020 vom 7. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es im Rahmen der einstufigen Berechnungsmethode zulässig ist, in sehr guten finanziellen Verhältnissen den Grundbetrag zu vervielfachen. Ferner entschied es, dass für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten der unterhaltsberechtigten Partei keine Mankosituation vorliegen müsse. Ausreichend sei vielmehr, dass keine Aussicht auf Wiederaufnahme des Zusammenlebens bestehe, sodass die Eigenverantwortung und damit die Pflicht zur eigenen Erwerbstätigkeit vorgehe.
iusNet FamR 28.02.2022