Zuständigkeit des Schweizer Eheschutzgerichts nach ausländischer Scheidung
Zuständigkeit des Schweizer Eheschutzgerichts nach ausländischer Scheidung
Zuständigkeit des Schweizer Eheschutzgerichts nach ausländischer Scheidung
I. Sachverhalt
Mann und Frau waren seit dem 5. Dezember 2011 verheiratet. Mit Eheschutzentscheid vom 2019 wurde der Ehemann zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags verpflichtet. Mit Entscheid vom April 2020 wies das Gericht die Arbeitgeberin des Mannes an, diesen Betrag von dessen Lohn abzuziehen und bei der zuständigen Stelle einzubezahlen. Die Parteien liessen sich im Juni 2020 in Serbien scheiden. Daraufhin gelangte der Ehemann im August 2020 an das Zivilgericht Basel-Landschaft West und begehrte zusammengefasst die dahingehende Abänderung der Eheschutzentscheide, dass die Unterhaltspflicht sowie die Schuldneranweisung aufzuheben seien. Im Dezember 2020 reichte die Ehefrau beim Zivilgericht ihrerseits Klage auf Ergänzung des ausländischen Scheidungsurteils ein, die in einem separaten Verfahren behandelt wird. Das Zivilgericht wies das Gesuch des Ehemannes, das Kantonsgericht Basel-Landschaft die dagegen erhobene Berufung ab. Er wehrt sich dagegen vor Bundesgericht.
II. Erwägungen
3. Streitig ist vorliegend im Wesentlichen, ob das vom Ehemann angerufene Eheschutzgericht zuständig zur...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.