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Vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidung)

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Vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidung)

I. Sachverhalt1

A und B. heirateten 2002 und lebten seit 2016 getrennt. Die Ehe blieb kinderlos. Im Februar 2018 erhob B. Scheidungsklage beim Bezirksgericht Horgen. 

Mit Verfügung vom 21.11.2019 sprach das Bezirksgericht B. anhand der einstufig-konkreten Methode berechneten Unterhaltsbeitrag von Fr. 13'685.-/Monat für die Dauer des Scheidungsverfahrens zu. 

Auf Berufung hin hob das Obergericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 20.08.2020 die Verfügung teilweise auf und wies die Sache zur Ergänzung zu neuer Entscheidung an das Bezirksgericht zurück. Dieses berechnete daraufhin den ehelichen Unterhalt unter Anwendung der zweistufig-konkreten Methode neu und verpflichtete A. zu einer monatlichen Unterhaltsleistung an B. von Fr. 32'079.-/Monat rückwirkend ab 01.09.2018 bis 31.12.2019 und von Fr. 20'636.- ab 01.01.2020 an B. mit Verfügung vom 30.09.2021. A. leistete an B. vom 01.09.2018 bis 14.05.2021 bereits Fr. 428'123.- an Unterhalt, weshalb er berechtigt wurde, diesen Betrag von den rückwirkend zu leistenden...

iusNetFamR 15.01.2024

 

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