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Anspruch auf Fortsetzung des ehelichen Standards, solange die Ehe besteht

Anspruch auf Fortsetzung des ehelichen Standards, solange die Ehe besteht

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Anspruch auf Fortsetzung des ehelichen Standards, solange die Ehe besteht

I. Ausgangslage

Die Parteien haben per 1. Dezember 2017 ihren gemeinsamen Haushalt aufgelöst. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Ehemann arbeitet in einem Vollzeit- und die Ehefrau in einem 60%-Pensum. Das Kantonsgericht Nidwalden verpflichtete mit Eheschutzentscheid vom 13. März 2019 den Ehemann u.a. zur Unterhaltszahlung von CHF 3'000.- ab April 2018 bis August 2019. Sodann hielt es fest, dass ab September 2019 kein Unterhalt mehr geschuldet sei.

Das Obergericht des Kantons Nidwalden hiess die Berufung der Ehefrau insofern gut, als es ihr Unterhaltsbeiträge von CHF 3'400.- ab April 2018 bis Dezember 2019 zusprach. Vor Bundesgericht verlangt die Ehefrau Unterhaltsbeiträge von CHF 3'400.- ab April 2018 bis Dezember 2019 und von CHF 2'400.- ab Januar 2020.

Erwägungen Obergericht

Soweit vorliegend relevant, hielt das Obergericht für die Phase 2 (ab Januar 2020) fest, dass die Ehefrau bei einem Vollzeiterwerb mit ihrem hypothetischen Einkommen von CHF 4'550.- ihr Existenzminimum (CHF 3'600.-) selbst decken könne und deshalb auf keinen Unterhalt mehr angewiesen sei (E. 2.).

Standpunkt Ehefrau

Die Ehefrau akzeptiert vor Bundesgericht, dass ihr ab der Phase 2 (ab Januar 2020) ein Vollzeiterwerb angerechnet werde. Sie macht jedoch geltend, dass sie im Rahmen von Art. 163 ZGB Anspruch auf Teilhabe am ehelichen Standard habe. Mit dem angerechneten hypothetischen Einkommen müsse sie diesen und nicht lediglich das Existenzminimum decken können (E. 3.).

Standpunkt Ehemann

Der Ehemann verweist im Wesentlichen auf Art. 125 ZGB und die diesbezügliche Rechtsprechung, wonach lediglich ein angemessener Unterhaltsbeitrag geschuldet und dieser zu limitieren sei (E. 4.).

II. Erwägungen des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hält im vorliegenden Entscheid fest, dass die Rechtsprechung zur Lebensprägung und zur zeitlichen Limitierung den...

iusNet FamR 28.09.2022

 

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