Das Bundesgericht hat die "45er-Regel" und die Rechtsprechung zur Lebensprägung der Ehe aufgehoben. Neu wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Ehe das Leben der Eheleute tatsächlich geprägt hat. Ausserdem wird die Eigenversorgungsfähigkeit des potenziell unterhaltsberechtigten Ehegatten geprüft, unabhängig von einer Altersgrenze. Kann der gebührende Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit gedeckt werden, besteht in der Regel bis zur Höhe des ehelichen Lebensstandards Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist aber zeitlich zu befristen. Die Probleme, die dies in der Praxis mit sich bringen kann, und mögliche Lösungsansätze zeigt der Fachbeitrag auf.