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Lebensprägung

Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

BGE 148 III 161

- aktualisiert - 
Für die Festlegung des gebührenden nachehelichen Unterhalts nimmt die Rechtsprechung zum Ausgangspunkt, ob eine Ehe lebensprägend war oder nicht. Weiterentwicklung des Begriffs der Lebensprägung. Nachteile, die einem Elternteil aus der (nachehelichen) Betreuung eines während der Ehe geborenen gemeinsamen Kindes erwachsen, werden neu vorrangig durch den Betreuungsunterhalt abgegolten und lassen für sich genommen eine Ehe nicht als lebensprägend erscheinen. Auch eine für weniger als ein Jahr gelebte klassische Rollenteilung (Hausgattenehe) und die berufliche Abhängigkeit eines Ehegatten vom anderen begründen die Lebensprägung nicht.
iusNet FamR 20.04.2022

Anspruch auf Fortsetzung des ehelichen Standards, solange die Ehe besteht

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_849/2020 vom 27. Juni 2022 (amtl. Publ.)

Das Bundesgericht hielt in einem zu publizierenden Entscheid (Urteil 5A_849/2020 vom 27. Juni 2022) fest, dass im Rahmen des ehelichen Unterhalts im Sinne von Art. 163 nicht die Frage der Lebensprägung entscheidend sei. Vielmehr hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards.
Patrick Arnold
iusNet FamR 28.09.2022

7 Jahre Ehe, 6 Jahre Trennung mit Unterhalt: kein nachehelicher Unterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_868/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)

Das Bundesgericht entscheidet, dass die Ehefrau nach siebenjähriger Ehe keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat bzw. dieser mit den während der sechsjährigen Trennungsdauer bezahlten Unterhaltsbeiträgen abgegolten ist. Daran ändert nichts, dass die Vorinstanzen ihr nie ein hypothetisches Einkommen angerechnet haben, musste sie doch zufolge Scheidungsklage des Mannes mit der definitiven Auflösung der Ehe rechnen.
iusNet FamR 23.09.2022

Gemeinsame Kinder begründen keine Lebensprägung

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass der Lebensprägung keine «Kippschalterfunktion» betreffend Unterhaltsanspruch zukommt. Auch bei einer nicht lebensprägenden Ehe kann ein Unterhaltsanspruch gemäss Art. 125 ZGB gegeben sein. Dieser bemisst sich jedoch nicht anhand der ehelichen Lebenshaltung, sondern basierend auf den vorehelichen Verhältnissen.
Selin Engez
iusNet FamR 22.05.2022

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Im Leitentscheid BGE 147 III 249 hat das Bundesgericht den Begriff der Lebensprägung neu definiert. Es ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen. Doch selbst bei lebensprägender Ehe gibt es nur dann nachehelichen Unterhalt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann. Es gilt der Primat der Eigenversorgung. Schliesslich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich angemessen zu befristen.
iusNet FamR 12.11.2021

Nachehelicher Unterhalt

Fachbeitrag
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Die neue Rechtsprechung im Praxistest

Das Bundesgericht hat die "45er-Regel" und die Rechtsprechung zur Lebensprägung der Ehe aufgehoben. Neu wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Ehe das Leben der Eheleute tatsächlich geprägt hat. Ausserdem wird die Eigenversorgungsfähigkeit des potenziell unterhaltsberechtigten Ehegatten geprüft, unabhängig von einer Altersgrenze. Kann der gebührende Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit gedeckt werden, besteht in der Regel bis zur Höhe des ehelichen Lebensstandards Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist aber zeitlich zu befristen. Die Probleme, die dies in der Praxis mit sich bringen kann, und mögliche Lösungsansätze zeigt der Fachbeitrag auf.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 27.08.2021