Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind
Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind
Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind
I. Sachverhalt
Mann und Frau haben 2009 geheiratet. 2011 ist das gemeinsame Kind geboren. 2012 trennten sie sich und der Mann beantragte die gerichtliche Regelung des Getrenntlebens, 2014 reichte er die Scheidung ein. Mit berichtigtem Teilurteil vom Juli 2021 verpflichtete das Obergericht des Kantons Zürich den Mann zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt von CHF 12'000 im Monat ab Rechtskraft des Teilurteils und stufte den Unterhalt in Abhängigkeit des Alters des Kindes ab. Der Mann erhebt dagegen Beschwerde ans Bundesgericht und beantragt die Aufhebung des nachehelichen Unterhalts.
II. Erwägungen
(...)
4.3. Wie es sich vorliegend mit der Lebensprägung der Ehe verhält, ist nachfolgend zu prüfen:
4.3.1. Wurde während der Ehe wie hier ein gemeinsames Kind geboren, wurde Lebensprägung bisher regelmässig bejaht. Ausnahmen blieben jedoch möglich. Die Frau beruft sich wesentlich auf ihre nachehelichen Betreuungspflichten, welche die Ehe als lebensprägend erscheinen liessen.
Seit dem Inkrafttreten der Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend Kindesunterhalt vom 20. März 2015...
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