Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums
Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums
Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums
Mit dem Postulat 18.4263 vom 13.12.2018 konnte in Bezug auf den Einbezug der Steuern in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums einen Handlungsbedarf festgestellt werden.1 Die Richtlinie der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten kam in vielen Kantonen mittelbar oder unmittelbar zur Anwendung. Dadurch hat sich in der Praxis der Grundsatz, dass laufende Steuern nicht berücksichtigt werden, als allgemeiner Grundsatz etabliert.
Seit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Jahr 2014 besteht für die Kantone hier kein Spielraum mehr; laufende oder abgelaufene Steuern sind im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht zu berücksichtigen.2 Darüber wurde in der Praxis und Lehre viel diskutiert. Der Bundesrat äusserte in seiner...
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