In seinem Urteil 5A_32/2014 vom 2. April 2024 befasst sich das höchste Gericht mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör der betroffenen Person im Verfahren des Erwachsenenschutzrechts. Dabei erörtert es, wie sich dieser Anspruch zum verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör verhält und unter welchen Voraussetzungen von einer persönlichen Anhörung abgesehen werden kann.