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Familienrecht; a-010-10

Revision eines Urteils, welches die Rückführung eines Kindes anordnet

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Urteils des Bundesgerichts 5A_355/2023 vom 13.07.2023

Im Urteil 5A_355/2023 vom 13.07.2023 äussert sich das Bundesgericht über die Anwendung des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE). Dabei setzt sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen für die Änderung eines Rückführungsentscheids i.S.v. Art. 13 BG-KKE auseinander und kommt zum Schluss, dass die Tatsache, die geeignet ist, die Entscheidung zur Anordnung der Rückführung des Kindes zu überprüfen, «entscheidend» und nicht dauerhaft sein muss. Ein rein vorläufiger Entscheid erfüllt diese Voraussetzung nicht.
iusNet FamR 22.08.2023

Revisionsbedarf der Pflegekindverordnung

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Familienpolitik
Die Pflegekindverordnung (PAVO), welche die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb ihrer Familie regelt, ist aus der Zeit gefallen und revisionsbedürftig. Sie trat 1978 in Kraft und wurde 2012 zuletzt partiell revidiert. Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme dem Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Fremdplatzierung von Kindern aus Kindesschutzgründen zu, und beantragt die Annahme des Postulates. Nach drei Jahren Forschungsarbeit, präsentiert das Forschungsprojekt «Pflegekinder – next generation» schon bald ihre Ergebnisse.
iusNet FamR 22.08.2023

Elterliche Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023

Seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts im Jahr 2017, sind die mit der Unterhaltsklage befassten Gerichte befugt, auch über die elterliche Sorge sowie über weitere Kinderbelange zu entscheiden - eine Problematik, welche sowohl die Gerichte als auch die Lehre vor Herausforderungen stellt. Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 stufte das Bundesgericht den Mangel des angefochtenen Entscheids, welcher in die Rechtssphäre der Kindesmutter eingreift, die nicht am Prozess beteiligt worden war, als schwer ein. Die ihr im Verfahren eingeräumten verstärkten Mitwirkungsrechte vermochten daran nichts zu ändern. Das Bundesgericht erklärte das angefochtene Urteil für nichtig.
iusNet FamR 22.08.2023

Auskunftsbegehren nach Art. 170 ZGB

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_939/2022 vom 6. Juni 2023

Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_939/2022 vom 6. Juni 2023 seine Rechtsprechung zum Umfang der Auskunftspflicht nach Art. 170 ZGB. Unterlagen, die vom auskunftsersuchenden Ehegatten selbst erhältlich gemacht werden können, wie z.B. zusammen mit den Steuererklärungen eingereichte Lohnausweise, können nicht gestützt auf Art. 170 ZGB vom anderen Ehegatten verlangt werden. Unterlagen zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in den Steuererklärungen können nur dann vom anderen Ehegatten verlangt werden, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht wurde, die Angaben in den Steuererklärungen entsprächen nicht der Richtigkeit.
iusNet FamR 25.07.2023

Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_800/2022 vom 28. März 2023

In diesem Fall konnte sich das Bundesgericht gleich zu mehreren Fragen äussern. Es hielt zunächst fest, dass unter Geltung des Offizialgrundsatzes kein Verschlechterungsverbot gilt, dass die alternierende Obhut nicht der gesetzliche Normalfall, sondern einzelfallweise zu prüfen ist und dass eine Abweichung von der hälftigen Kostenteilung durchaus geboten sein kann.
iusNet FamR 23.07.2023

Überschussverteilung bei alternierender (hälftiger) Obhut

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2022 vom 27. März 2023

Das Bundesgericht erlässt mit seinem Entscheid 5A_330/2022 ein weiteres Urteil zur Klärung der Berechnung des Kinderunterhalts im Falle der alternierenden Obhut. Zusammengefasst stellt das Bundesgericht klar, dass im Falle einer alternierenden Obhut (zumindest bei hälftigen Betreuungsanteile) auch die Überschussanteile der Kinder grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern zu verteilen sind. Eine Abweichung von der hälftigen Aufteilung muss begründet werden. Die Kommentierung setzt sich mit möglichen Gründen auseinander und vergleicht den Entscheid mit ähnlich gelagerten Bundesgerichtsentscheiden.
Daniela Fischer
iusNet FamR 24.07.2023

Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_780/2022 vom 6. März 2023

Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Mutter wegen der Betreuung des ausserehelichen Sohnes nicht Vollzeit arbeiten kann. Eine Ungleichbehandlung zum Vollzeit arbeitenden und die beiden älteren gemeinsamen Töchter betreuenden Vater wird verneint.
iusNet FamR 13.07.2023

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