In seinem Urteil 5A_615/2022 vom 06.12.2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungspflicht eines Familienvaters auseinander. Aus der ersten Ehe ging ein Sohn hervor, aus der zweiten Ehe fünf Kinder. Strittig war die Höhe der Unterhaltsbeiträge an den Sohn unter Berücksichtigung der Steuerbelastungen und der Kinder- bzw. Ausbildungszulagen.
In seinem Urteil 5A_33/2023 vom 20.12.2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es zulässig ist, die elterliche Sorge trotz der alternierenden Obhut einem Elternteil allein zu übertragen.
Rechtsanwältin A. erhob Beschwerde gegen Disziplinarmassnahmen, welche ihr gegenüber verfügt wurden. Sie verliess sich dabei auf die in der Verfügung aufgeführte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen – ihr Vertrauen wurde vom Bundesgericht geschützt. Offen blieb jedoch, ob die Rechtsmittelbelehrung korrekt war, weshalb diesbezüglich Vorsicht geboten ist.
BGer 5A_375/2023 vom 21.11.2023 (zur Publikation vorgesehen)
In dem zur Publikation vorgesehen Urteil 5A_375/2023 vom 21.11.2023 setzte sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen von staatlichen Eingriffen nach Art. 273 Abs. 2 ZGB auseinander und stellte fest, dass der vorinstanzliche Entscheid in mancherlei Hinsicht Bedenken erweckt.