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Rechtsmittelfrist bei der Anfechtung von Entscheiden über Ordnungsbussen und Disziplinarmassnahmen

Rechtsmittelfrist bei der Anfechtung von Entscheiden über Ordnungsbussen und Disziplinarmassnahmen

Kommentierung
Verfahrensrecht

Rechtsmittelfrist bei der Anfechtung von Entscheiden über Ordnungsbussen und Disziplinarmassnahmen

1. Ausgangslage1

Ehefrau B., vertreten durch Rechtsanwältin A. und der Ehemann C. haben einen gemeinsamen Sohn D. Im Scheidungsverfahren ist die Besuchsregelung strittig. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 16. Dezember 2022 wurde eine Änderung betreffend die Besuchsregelung festgelegt. In diesem Entscheid verfügte das Gericht gegenüber Rechtsanwältin A. darüber hinaus wie folgt:

  1. Rechtsanwältin Dr. iur. A. wird mit einer Busse von Fr. 1'500.- bestraft. Im Wiederholungsfall kann eine Busse bis zu Fr. 5'000.- ausgesprochen werden.
  2. Rechtsanwältin Dr. iur. A. wird ein Verweis erteilt, mit der Aufforderung, Gerichtsendungen zukünftig zügig abzuholen. 

Die vom Gericht angeordnete Disziplinarmassnahme wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Rechtsanwältin der Ehefrau die zuvor vom Bezirksgericht rechtskräftig angeordnete Besuchsrechtsregelung wider besseres Wissen immer wieder in Frage gestellt habe. 

Die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich wurde mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, die eine 30-tägige Rechtsmittelfrist vorsah. Auf die innert dieser Frist von Rechtsanwältin A. erhobene Beschwerde trat das Obergericht Zürich nicht ein, da es die Beschwerde als verspätet erachtete.

 

2. Erwägungen des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hielt zunächst fest, dass die Bestrafung einer Partei mit einer Ordnungsbusse gemäss Art. 128 ZPO einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG darstelle, der einen nicht wiedergutzumachender Nachteil (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) nach sich ziehen könne. Dieser bestehe in der Gefahr einer erneuten oder verschärften Bestrafung im Wiederholungsfall oder einer darüberhinausgehenden Disziplinarmassnahme. Durch die entsprechende Massnahme drohe der bestraften Partei...

iusNet FamR 19.02.2024

 

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