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Örtliche Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde

Örtliche Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde

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Verfahrensrecht

Örtliche Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde

I. Sachverhalt1

A. und B. sind die nicht verheirateten Eltern von C. (geb. 2018).  Am 03.07.2020 wurde zwischen den Eltern erstinstanzlich ein Vergleich abgeschlossen und die elterliche Sorge über C. den Eltern gemeinsam zugeteilt. Der Wohnsitz von C. wurde bei der Kindesmutter festgelegt und die Obhut über C. ihr zugesprochen sowie das Besuchsrecht geregelt. Mit Ergänzung vom 29.03.2021 wurde die Kindesmutter verpflichtet, die Behörden vor einem Wohnsitzwechsel der Tochter zu benachrichtigen. 

Im September 2021 zog A. ohne Zustimmung des Kindesvaters oder der Behörde mit dem Kind von Genf ins Wallis. 

Mit superprovisorischer Verfügung vom 27.10.2021 wurde es A. durch die KESB untersagt, den Wohnsitz von C. zu verlegen. Die elterliche Sorge wurde entsprechend eingeschränkt. 

Mit Urteil vom 09.03.2022 erklärte sich das Erwachsenen- und Kindesschutzgericht für örtlich Zuständig und wies A. und B. an, sich mittels Mediation bis zum 30.06.2022 über den Wohnsitz von C. zu einigen...

iusNetFamR 25.03.2024

 

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