In seiner Stellungnahme zum Postulat 18.4263 im Jahr 2018 äusserte der Bundesrat grosses Verständnis für das Anliegen, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden können. Dennoch beantragte er deren Ablehnung. Die aktuelle Motion verlangt nun eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.