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Familienrecht; a-010-10

Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Gefängnissen aufgrund Platzmangels

Gesetzgebung
Familienpolitik
Dass Kinder und Jugendliche mangels stationärer Unterbringungsplätze für Minderjährige in der Schweiz in Gefängnissen untergebracht werden, gewährleiste nach Ansicht der Interpellation 23.4357 weder das Wohl der Jugendlichen noch sei es vertretbar, dass Jugendliche ohne strafrechtlich relevante Begründung in ein Gefängnis müssen. Gemäss Stelllungnahme des Bundesrates vom 31.01.2024, sind bereits diverse Abklärungen für eine Lösungsfindung im Gange.
iusNet FamR 19.02.2024

Änderung des Scheidungsurteils (Kindesunterhalt)

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

BGer 5A_615/2022 vom 06.12.2023

In seinem Urteil 5A_615/2022 vom 06.12.2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungspflicht eines Familienvaters auseinander. Aus der ersten Ehe ging ein Sohn hervor, aus der zweiten Ehe fünf Kinder. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz es unterlassen hatte, von den direkten Kinderkosten die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen in Abzug zu bringen.
iusNet FamR 19.02.2024

Ehescheidung, elterliche Sorge

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_33/2023 vom 20.12.2023

In seinem Urteil 5A_33/2023 vom 20.12.2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es zulässig ist, die elterliche Sorge trotz der alternierenden Obhut einem Elternteil allein zu übertragen. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass eine solche Vereinbarung gesetzeswidrig ist; die Zuteilung der Obhut erfordert in jedem Fall die elterliche Sorge des betreffenden Elternteils. 
iusNet FamR 19.02.2024

Rechtsmittelfrist bei der Anfechtung von Entscheiden über Ordnungsbussen und Disziplinarmassnahmen

Kommentierung
Verfahrensrecht
Im Entscheid des Bundesgerichts 5A_241/2023 erhob Rechtsanwältin A. Beschwerde gegen Disziplinarmassnahmen, welche ihr gegenüber ausgesprochen wurden. Sie verliess sich dabei auf die in der Verfügung aufgeführte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen, wobei das Bundesgericht ihr Vertrauen auf diese Rechtsmittelbelehrung schützte. Das Bundesgericht liess in der Folge jedoch einige Fragen offen, und entschied insbesondere auch nicht darüber, ob die Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz korrekt war.
Stefanie Schneider
iusNet FamR 19.02.2024

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