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Familienrecht; a-010-10

Schulthess Forum - Neue Familienformen 2021

Veranstaltungen
Eheschliessung
Dienstag, 7. Dezember 2021 - 9:00 bis 12:15
Am Schulthess Forum - Neue Familienformen erwarten Sie spannende und topaktuelle Vorträge. Ausgesuchte Expertinnen und Experten beleuchten am Webinar am 7. Dezember 2021 die gesetzlichen Grundlagen unterschiedlicher alternativer Familienmodelle hetero- und homosexueller Lebenspartner.

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass bei der Klage auf Kindesunterhalt trotz Obligatorium gemäss Art. 198 ZPO das Schlichtungsverfahren entfallen kann.  Dies ist dann der Fall, wenn darauf beidseits verzichtet wird (BGer 5A_1006/2020). Nicht verzichtet werden kann auf das Schlichtungsverfahren dann, wenn der Unterhalt nicht mittels Klage, sondern einzig mittels Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 303 Abs. 1 ZPO eingefordert wird (BGer 5A_1025/2020; so auch BGer 5A_147/2020 zum Prozesskostenvorschuss).  Explizit offen gelassen hat das Bundesgericht die Frage, ob das Schlichtungsverfahren entfällt, wenn das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gleichzeitig mit der Unterhaltsklage eingereicht wird (BGer 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 E. 3.3).  Diese Frage bildet Anlass für den vorliegenden Beitrag. Er untersucht die geltende Rechtslage, die Umsetzung in einzelnen Kantonen sowie praktische Handlungsmöglichkeiten.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 20.10.2021

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Ehescheidung

Bundesgerichtsentscheid 5A_747/2020 vom 29. Juni 2021

Die neuen höchstrichterlichen Leitlinien zum Unterhalt haben in gewissen Bereichen Klarheit geschaffen, in anderen wiederum Fragen aufgeworfen. Namentlich wird die Praxis zeigen müssen, wann von den bundesgerichtlichen Grundsätzen abzuweichen ist. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsmethode und die Eigenversorgung bei nachehelichem Unterhalt. Gerade bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen gilt es, den Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Kommentierung zeigt auf, welche Tendenzen dabei festzustellen sind, aber auch, wo weiterhin Klärungsbedarf besteht.
Michael Affolter
iusNet FamR 20.10.2021

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