Solidarhaftung von Eheleuten und indirekte Diskriminierung
Solidarhaftung von Eheleuten und indirekte Diskriminierung
Solidarhaftung von Eheleuten und indirekte Diskriminierung
Eingereichter Text (13.12.2021)
In der Schweiz wird die Steuersolidarität zwischen (Ex-)Eheleuten in einigen Kantonen, zum Beispiel im Kanton Waadt, immer noch strikt umgesetzt. Das hat schwerwiegende Folgen für Frauen, die mehrheitlich die Leidtragenden dieser Umsetzung sind. Eines der angeführten Argumente für die Beibehaltung der steuerlichen Solidarität ist, dass sich die Eheleute im Rahmen des Eherechts (Art. 159 Abs. 2 ZGB und Art. 163 ZGB) gegenseitig verpflichten. Es wäre daher nur gerecht, wenn beide Eheleute solidarisch für die Zahlung von Steuern auf Einkommen, über das sie gemeinsam verfügen, aufkommen würden. Angesichts dieser Situation wird der Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen gebeten:
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Pflicht zum Unterhalt der Familie, die sich aus den Artikeln 159 und 163 ZGB ergibt, tatsächlich zu einer strikten solidarischen Haftung in Bezug auf die Steuern führt?
- Wie beurteilt der Bundesrat die strikte Umsetzung der steuerlichen Solidarität?
- Ist der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass die vor Gericht behandelten Fälle ausschliesslich von Frauen vorgebracht wurden, besorgt über ...
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