Das Bundesgericht entscheidet, dass die Ehefrau nach siebenjähriger Ehe keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat bzw. dieser mit den während der sechsjährigen Trennungsdauer bezahlten Unterhaltsbeiträgen abgegolten ist. Daran ändert nichts, dass die Vorinstanzen ihr nie ein hypothetisches Einkommen angerechnet haben, musste sie doch zufolge Scheidungsklage des Mannes mit der definitiven Auflösung der Ehe rechnen.