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Familienrecht; a-010-10

Bar- vs. Naturalunterhalt, Berechnung und Gewichtung von Betreuungsanteilen

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Zürcher Obergerichts LC210002 vom 25. Mai 2021

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte im kommentierten Entscheid über die Höhe von strittigen Kinderunterhaltsbeiträge zu befinden. Es erwog bei dieser Gelegenheit, dass die Beiträge an den Bar- und Naturalunterhalt grundsätzlich gleichwertig sind und ein Betreuungsanteil nicht nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Kriterien zu bewerten ist. Als Mindestumfang der alternierenden Betreuung gilt gemäss Obergericht in der Regel 20%.
Stéphanie Follpracht
iusNet FamR 24.01.2022

Gegenstandslosigkeit der Scheidungsklage zufolge Säumnis der klägerischen Partei bei gegenseitigem Scheidungswillen

Kommentierung
Verfahrensrecht
Im Urteil LC210006 setzt sich das Obergericht des Kantons Zürich mit einem vorinstanzlichen Abschreibungsentscheid zufolge Gegenstandslosigkeit einer Scheidungsklage auseinander. Im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage hatten die Parteien bereits seit über zwei Jahren getrennt gelebt und der Beklagte seinerseits beantragte – anlässlich der Einigungsverhandlung – die Scheidung der Ehe. Da es zu keiner Einigung kam, wurde der Klägerin eine Frist zur Klagebegründung angesetzt, welche nach 40 Tagen unbenützt abgelaufen war. Infolgedessen wurde die Scheidungsklage zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Gegen den Abschreibungsentscheid erhob der Beklagte Berufung. Das Obergericht bestätigt den erstinstanzlichen Entscheid. Da die Einigungsverhandlung anstelle des Schlichtungsverfahrens trete, könne die beklagte Partei anlässlich der Einigungsverhandlung noch keine formgültigen Anträge stellen, es sei denn, diese werde explizit als Widerklage bezeichnet. Das obergerichtliche Urteil und die Vorgehensweise der Vorinstanz ist kritisch zu würdigen.
Elife Akbulut

Fair aufgeteilte elterliche Sorge bei Trennungen und Scheidungen

Gesetzgebung
Familienpolitik
Mit Interpellation 21.4322 wurde der Bundesrat gefragt, ob er Familiengerichte einführen will und ob er die Beistandslösung für Kinder als zielführend erachtet und ob und wie er die Situation von Kindern in der Trennung verbessern möchte. In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf die laufende Revision der Zivilprozessordnung. Im Rat wurde das Geschäft noch nicht behandelt.
iusNet FamR 17.01.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_907/2019 vom 27. August 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_907/2019 vom 27. August 2021 mit der Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit einer 50-jährigen Frau auseinander, die während der Ehe nicht gearbeitet hat. Ausserdem urteilt es über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Verbindlichkeit eines Schiedsspruchs im Güterrecht.
iusNet FamR 17.01.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit: Flight Attendant

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_7/2021 vom 2. September 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_7/2021 vom 2. September 2021 mit den Kriterien der Zumutbarkeit und tatsächlichen Möglichkeit für die Bestimmung des hypothetischen Einkommens und deren gegenseitiger Abhängigkeit auseinander.
iusNet FamR 14.01.2022

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 (frz)

Im französischsprachigen Urteil 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es nicht willkürlich ist, den Wohnkostenanteil der Kinder auf den gesamten Wohnkosten zu berechnen und den Rest je zur Hälfte auf die Konkubinatspartner zu verteilen. Ferner stützte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz, wonach der Betreuungsunterhalt zu 40% auf das jüngste, nicht gemeinsame Kind und zu je 20% auf die drei älteren, gemeinsamen Kinder zu verteilen ist.
iusNet FamR 17.01.2022

Inkrafttreten der Inkassohilfeverordnung des Bundes per 1. Januar 2022

Gesetzgebung
Die per 1. Januar 2022 in Kraft tretende Inkassohilfeverordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der kantonalen Inkassohilfestellen. Die Fachstellen werden auf Gesuch der unterhaltsberechtigen Person tätig und sollen die nach ihrem Ermessen im Einzelfall notwendigen Leistungen erbringen, um die Unterhaltsbeiträge einzutreiben. Die Verordnung enthält dazu einen Mindestkatalog von Leistungen, die jede Fachstelle anbieten muss. Dazu gehören ein persönliches Beratungsgespräch mit der unterhaltsberechtigten Person und eine schriftliche Kontaktaufnahme mit der unterhaltspflichtigen Person bis hin zur Einleitung eines Betreibungsverfahrens, der Einreichung eines Schuldneranweisungsgesuchs oder der Erstattung eines Strafantrags wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten.
iusNet FamR 21.12.2021

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