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Familienrecht; a-010-10

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

LC200004

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich LC200004 vom 28. Oktober 2020

Das Obergericht des Kantons Zürich hat im publizierten Entscheid LC200004 vom 28. Oktober 2020 seine Rechtsprechung hinsichtlich der Abänderung von im Rahmen eines eherechtlichen Verfahrens über die Volljährigkeit des Kindes hinaus festgelegten Kinderunterhaltsbeiträgen, wenn das Kind inzwischen volljährig wurde, vereinheitlicht. Es gelangen nicht die Regeln des Eheschutz- oder Scheidungsverfahrens, sondern je nach Streitwert die Bestimmungen des ordentlichen oder des vereinfachten Verfahrens zur Anwendung.
iusNet FamR 03.12.2021

Keine Deckelung des Überschusses beim Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_52/2021 vom 25. Oktober 2021

Mit Entscheid 5A_52/2021 vom 25. Oktober 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine pauschale Deckelung des Überschusses beim Kindesunterhalt bei der Hälfte des Barbedarfs nicht zulässig ist. Begrenzungen sind aus erzieherischen Gründen zwar zulässig. Abweichungen von der Überschussverteilung nach grossen und kleinen Köpfen müssen aber begründet werden.
iusNet FamR 02.12.2021

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich. Bei der zweistufigen Methode werden (1) die effektiven oder hypothetischen Einkommen und (2) der Bedarf der von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen ermittelt. (3) Schliesslich werden die vorhandenen Ressourcen auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge das betreibungsrechtliche bzw. bei genügenden Mitteln das sog. familienrechtliche Existenzminimum der Beteiligten gedeckt und alsdann ein (4) verbleibender Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise verteilt wird. Eine nachgewiesene Sparquote ist vor der Überschussverteilung vom Überschuss abzuziehen.
iusNet FamR 19.11.2021

Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aus erzieherischen und aus konkreten Bedarfsgründen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
- aktualisiert - 
Das Obergericht des Kantons Zürich hält im kommentierten Entscheid eine Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aufgrund der konkreten Bedürfnisse für angezeigt. Es legt deshalb unter Berücksichtigung verschiedener Umstände einen pauschalen Überschussanteil für das Kind fest. Aufgrund der obergerichtlichen Vorgehensweise bleibt jedoch die Frage, nach welchen Kriterien der Überschussanteil eines Kindes konkret begrenzt werden soll, weiterhin ungeklärt.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 18.11.2021

Das hypothetische Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils und seine Tücken

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Bundesgerichtsentscheid 5A_507/2020 vom 2. März 2021

Das hypothetische Einkommen stellt Gerichte, Rechtsvertreter und die Parteien immer wieder vor Herausforderungen. Was relativ trivial klingt, ist doch mit einigen Tücken verbunden. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens und den Problemen, die sich dabei mit Blick auf die Höhe, die Übergangsfrist, die Drittbetreuungskosten und die Abänderungsklage stellen.
Flavia Dudler
iusNet FamR 18.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Im Leitentscheid BGE 147 III 249 hat das Bundesgericht den Begriff der Lebensprägung neu definiert. Es ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen. Doch selbst bei lebensprägender Ehe gibt es nur dann nachehelichen Unterhalt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann. Es gilt der Primat der Eigenversorgung. Schliesslich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich angemessen zu befristen.
iusNet FamR 12.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hat im Leitentscheid BGE 147 III 308 die 45er-Regel aufgehoben. Gemäss dieser konnte Eheleuten bei einer Scheidung nach dem 45. Altersjahr die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden. Neu wird im konkreten Einzelfall zu prüfen sein, ob die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter und nach langer Ehedauer möglich und zumutbar ist. Dadurch kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfallen.
iusNet FamR 18.11.2021

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