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Ein "Pacs" nach Schweizer Art

Ein "Pacs" nach Schweizer Art

Gesetzgebung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft

Ein "Pacs" nach Schweizer Art

I. Eingereichter Text (06.05.2015)

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und in welchen möglichen Ausgestaltungen die Schweiz ergänzend zur Ehe ein Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen als die Ehe für Paare jeglichen Geschlechts einführen könnte.

II. Begründung (06.05.2015)

Wie der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat 12.3607 vom März 2015 festhält, hat der gesellschaftliche Wandel in den letzten Jahrzehnten zu einer Kluft zwischen den Lebensformen und dem Familienrecht geführt. Während früher die Ehe die unangefochten dominante Form des Zusammenlebens war, werden - mit oder ohne Kinder - zunehmend Beziehungen ohne Trauschein gelebt.

Wie der Bundesrat im erwähnten Bericht zu Recht ebenfalls festhält, bedarf die faktische Lebensgemeinschaft (Konkubinat) nicht per se einer Regelung. Es gibt auch das Recht, nicht in einem rechtlich geregelten Institut zu leben.

Jedoch zeigt die Rechtsvergleichung, dass das Bedürfnis und auch die rechtlichen Möglichkeiten für einen mittleren Weg zwischen Ehe/eingetragener Partnerschaft einerseits und dem Konkubinat andererseits bestehen können. Ein...

iusNet FamR 03.06.2022

 

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