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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kinder nach der Einführung der "Ehe für Alle"

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kinder nach der Einführung der "Ehe für Alle"

Fachbeitrag

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kinder nach der Einführung der "Ehe für Alle"

Am 1. Juli 2022 tritt in Kraft, was einige lang ersehnten. Mit der Einführung der «Ehe Für Alle» wird erstmals die originäre Elternschaft für lesbische Ehepaare Realität. Werdende Regenbogenfamilien können sich somit mindestens in einigen Situationen über verstärkte rechtliche Absicherung der Eltern-Kind-Beziehung freuen. Worauf müssen gleichgeschlechtliche Partner mit Kinderwunsch trotzdem achten und welche Herausforderungen bleiben trotz veränderter Gesetzeslage? Der nachfolgende Artikel behandelt diese Aspekte und versucht aufzuzeigen, welche Rechtsänderungen zukünftig wünschenswert wären.

Bisherige Rechtslage

Seit 2007 war es gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Der Gesetzgeber ging bei der Einführung des Partnerschaftsgesetzes («PartG») allerdings davon aus, dass gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder haben. Das PartG schloss die gemeinschaftliche Adoption nach Art. 28 PartG explizit aus. Ebenfalls verwehrt war den gleichgeschlechtlichen Partnern der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Eine Einzeladoption war für nichteingetragene gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich zulässig, allerdings...

iusNet FamR 17.06.2022

 

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