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Gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kinder nach der Einführung der "Ehe für Alle"

Fachbeitrag
Am 1. Juli 2022 tritt in Kraft, was einige lang ersehnten. Mit der Einführung der «Ehe Für Alle» wird erstmals die originäre Elternschaft für lesbische Ehepaare Realität. Werdende Regenbogenfamilien können sich somit mindestens in einigen Situationen über verstärkte rechtliche Absicherung der Eltern-Kind-Beziehung freuen. Worauf müssen gleichgeschlechtliche Partner mit Kinderwunsch trotzdem achten und welche Herausforderungen bleiben trotz veränderter Gesetzeslage? Der nachfolgende Artikel behandelt diese Aspekte und versucht aufzuzeigen, welche Rechtsänderungen zukünftig wünschenswert wären.
Rebecca Isenegger
iusNet FamR 17.06.2022

Ehe für alle

Gesetzgebung
Eheschliessung
Eingetragene Partnerschaft

Änderung des ZGB vom 18. Dezember 2020

Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.
iusNet FamR 03.06.2022

Elternschaftsurlaub

Gesetzgebung
Familienpolitik

Motion 21.4212

Der Bundesrat wird mit vorliegender Motion beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub auch der mit der Mutter verheirateten Ehefrau (Co-Mutter) zu gewähren. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Ehe für alle werde die Co-Mutter dem Vater gleichgestellt, weshalb die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs auch auf sie anzuwenden sind. Eine materielle Gesetzesänderung brauche es nicht. Es werde aber geprüft, die Bezeichnung als Elternschaftsentschädigung anzupassen.
iusNet FamR 17.02.2022