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Familienrecht; a-010-10

Verzicht auf Schlichtungsverfahren bei Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1006/2020 vom 16. März 2021

Im Urteil 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Klage auf Kindesunterhalt ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren eingereicht werden kann, wenn sie mit vorsorglichen Massnahmen kombiniert wird. Das Bundesgericht bejaht die Frage der Zulässigkeit dieser Kombination und erwägt, dass konkludent auf das Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann. Ob das Schlichtungsverfahren bei der Kombination von Klage und Gesuch um vorsorgliche Massnahmen entfällt, lässt das Bundesgericht offen.
iusNet FamR 7.10.2021

Vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1025/2020 vom 30. August 2021

Das Bundesgericht verneint mit Entscheid 5A_1025/2020 vom 30. August 2021 die Frage, ob vorsorgliche Massnahmen betreffend Kindesunterhalt und anderer Kinderbelange vor Rechtshängigkeit der Hauptklage anhängig gemacht werden können. Vorsorgliche Massnahmen setzen zwingend die gleichzeitige oder vorgängige Rechtshängigkeit eines Unterhaltsprozesses voraus. Andernfalls dürfe das Gericht nicht auf das Massnahmengesuch eintreten und betreffend Obhut und Betreuung trete daher auch keine Kompetenzattraktion ein.
iusNet FamR 07.10.2021

Kostenvorschuss im Familienrecht

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

RZ210005

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich RZ210005 vom 1. Juni 2021

Das Obergericht des Kantons Zürich erklärt mit Entscheid RZ210005 die Auferlegung eines Kostenvorschusses von CHF 20'000 im Verfahren betreffend Unterhalt und weitere Kinderbelange für gerechtfertigt. Insbesondere könne bereits zu Beginn des Prozesses der Schwierigkeit des Falles eingeschätzt werden, es führe nicht zu einer Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern und auch die für die Kindesverfahrensvertretung geltende Untersuchungsmaxime stehe dem nicht entgegen.
iusNet FamR 27.09.2021

Rückführung des Kindes nach London

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

NH210002

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich NH210002 vom 6. Mai 2021

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht schützt den Entscheid des Zürcher Obergerichts und verweigert die Rückführung des Sohnes ebenfalls. Der Vater habe dem Umzug des Sohnes von London in die Schweiz nachträglich zugestimmt. Dies ergebe sich aus verschiedentlichen Handlungen, welche auch ein Laie als nichts anderes als Zustimmung zum Umzug werten könne. Beispielsweise die Unterzeichnung der Wohnsitzanmeldung, die Überweisung von Geld für die KiTa, die Übergabe der persönlichen Effekten, die Unterzeichnung der Scheidungskonvention sowie einschlägige WhatsApp-Nachrichten.
iusNet FamR 27.09.2021

Anspruch auf persönlichen Verkehr zwischen einem Kind und seinem sozialen respektive nicht biologischen Wunschelternteil

Kommentierung
Eingetragene Partnerschaft
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Das Bundesgericht kommt im vorliegenden Entscheid zum Schluss, dass einem Ex-Partner des rechtlichen Elternteils nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft im Regelfall ein Besuchsrecht zu gewähren ist, wenn der Ex-Partner eine echte elterliche Bezugsperson darstellt. Die Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehung liegt sodann grundsätzlich im Interesse des Kindes, wenn es im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt und innerhalb der von beiden Elternteilen gebildeten Paarbeziehung aufgewachsen ist. Diesfalls müssen andere Kriterien in den Hintergrund treten.
Selin Engez
iusNet FamR 17.09.2021

Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Fachbeitrag
Eheschliessung
Die Befürworter der Initiative werben mit Regenbogenfahnen und eigens kreierten Songs für ihr Anliegen, die Gegner machen mit Bildern von traurigen Kindern mobil. Die Öffnung der Ehe für alle Personen wird intensiv diskutiert, und die Abstimmung steht kurz bevor. Was will die Vorlage genau? Und werden damit wirklich alle rechtlichen Ungleichheiten behoben?
Dinah Hetata
iusNet FamR 12.09.2021

Börsenkurse keine offenkundigen Tatsachen

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1048/2019 vom 30. Juni 2021

Der Bundesgericht entscheidet mit Urteil 5A_1048/2019, dass Börsenkurse von Aktien nicht offenkundig sind. Grund dafür ist, dass Börsenkurse starken Schwankungen unterliegen, es mehrere Werte an einem Tag gibt, Aktien an verschiedenen Börsen gehandelt werden können und es unterschiedliche, aber keine offiziellen Quellen gibt. Nur weil ein Aktienkurs im Internet leicht zugänglich sei, sei er nicht notorisch, da die Quelle dafür verlässlich sein müsse, was grundsätzlich nur für solche mit offiziellem Anstrich wie das Handelsregister, das BFS oder die SBB gelte.
iusNet FamR 13.09.2021

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