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Familienrecht; a-010-10

Finanzierung familienergänzender Erziehungshilfe

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton. Es hat zum Ziel, mit bedarfsgerechten Angeboten die Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Lebenslagen sicherzustellen. Im KJG wird der Anspruch auf die zur Verfügung stehenden Leistungen verankert. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Heimpflege, die Familienpflege und die sozialpädagogische Familienhilfe. Damit besteht nun auch eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Die Kosten werden von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40 Prozent, der Gemeindeanteil 60 Prozent.
Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.
iusnet FamR 25.04.2022

Entscheid über die Impfung des Kindes

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_118/2022 vom 15. März 2022

Das Bundesgericht bestätigt im vorliegenden Entscheid seine Rechtsprechung zur Uneinigkeit der Eltern über die Impfung des Kindes. Sind die Eltern sich über Impfungen nicht einig, die das BAG empfiehlt, entscheidet die Behörde gestützt auf die BAG-Empfehlung, sofern im konkreten keine Gründe gegen eine Impfung sprechen.
iusnet FamR 13.04.2022

Kosten- und Entschädigungsfolgen im Kindesschutzverfahren

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_379/2021 vom 21. Februar 2022

Das Bundesgericht entscheidet über die Zusprechung einer Parteientschädigung im erstinstanzlichen Kindesschutzverfahren und den Antrag auf deren Aufhebung und Zusprechung einer eigenen Parteientschädigung im Rechtsmittelverfahren.
iusnet FamR 12.04.2022

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