iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Globale Rechtsgebiete > Familienrecht; a-010-10

Familienrecht; a-010-10

2. Nationaler Qualitäts-Dialog Kindesschutz 2021

Veranstaltungen
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Donnerstag, 18. November 2021 - 9:00 bis Freitag, 19. November 2021 - 15:45
Der Kindesschutz konnte in der Schweiz professionalisiert und seine Qualität erheblich gesteigert werden. Dennoch bestehen viele Lücken, Mängel und Schwachstellen. Wir wollen den zweiten nationalen Qualitäts-Dialog der Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK) darum zum Anlass nehmen, um aus interdisziplinärer Perspektive über Visionen für einen Kindesschutz mit Zukunft nachzudenken

Schweizerische Tagung für Zivilverfahrensrecht

Veranstaltungen
Verfahrensrecht
Freitag, 10. September 2021 - 9:00 bis 17:00
Videokonferenzen, Parteigutachten und der Aufschub der Vollstreckbarkeit beschreiben einige der aktuellen Probleme, die sich im zehnten Anwendungsjahr der schweizerischen Zivilprozessordnung stellen. Anhand der Referate ausgewiesener Experten wollen wir über die Herausforderungen diskutieren und dabei das laufende Gesetzgebungsverfahren für eine Revision der ZPO im Blick behalten.

Entscheidungsfindung bei Kindesanliegen

Veranstaltungen
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Montag, 6. September 2021 - 8:45 bis 17:00
Wenn Kindesanliegen im Zentrum des Verfahrens stehen, sind Gerichtspersonen und Behördenmitglieder oft mit rechtlichen und psychologischen Herausforderungen konfrontiert. Dabei argumentieren alle Beteiligten mit dem «Kindeswohl». Braucht das Kind Schutz und wenn ja, wovor?

Kein Unterhalt aus Millionenerbe

Kommentierung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht legt im vorliegenden Entscheid ausführlich die Voraussetzungen des Vermögensverzehrs im Unterhaltsrecht dar. Es kommt zum Schluss, dass Erbvermögen grundsätzlich nicht für die Sicherstellung des Unterhalts beigezogen werden könne, es sei denn, es liege ein begründeter Ausnahmefall vor. Wann von einem solchen auszugehen ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Dieser Beitrag widmet sich einerseits der Frage nach dem Ausnahmefall. Andererseits beleuchtet er die Überlegungen, die hinter der Unterscheidung zwischen Erb- und sonstigem Vermögen stehen und wirft die Frage auf, ob die Unterscheidung gerechtfertigt ist.
Eva Viola Bohnenblust
iusNet FamR 27.08.2021

Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
In BGE 147 III 121 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Anspruch besteht, die Betreuung als alternierende Obhut zu bezeichnen, wenn beide Eltern einen ähnlichen Anteil bei der Betreuung der Kinder leisten. Ist dies der Fall, muss das Gericht zusätzlich den Wohnsitz der Kinder festlegen. Ausserdem besteht bei der hälftigen Betreuung auch der Anspruch auf die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, es sei denn, ein Elternteil hätte einen grösseren Erwerbsausfall zu verzeichnen.
iusNet FamR 27.08.2021

Seiten