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Legalisierung der Eizellenspende

Legalisierung der Eizellenspende

Gesetzgebung
Familienpolitik

Legalisierung der Eizellenspende

I. Eingereichter Text

Der Bundesrat soll eine gesetzliche Grundlage schaffen und deren Rahmenbedingungen festlegen, um die Eizellenspende für Ehepaare zu ermöglichen, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. Der Bundesrat legt ebenfalls eine Roadmap vor, die alle offenen Fragestellung zum Sachverhalt thematisiert. Er informiert regelmässig über den Fortschritt der Arbeit.

II. Begründung

Das momentane Verbot führt zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung. Mit der Legalisierung der Eizellenspende werden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.

Die aktuelle Regelung zwingt unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, können jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu der Behandlung im Ausland, wird die Samenspende in der Schweiz von der Krankenkasse vergütet. Es ist nun höchste Zeit die veraltete Regelung, in eine zeitgemässe Lösung zu überführen, insbesondere da nur ein europäisches Land (...

iusNet FamR 23.09.2022

 

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