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Familienrecht; a-010-10

Berücksichtigung eines Sparbeitrages für die 3. Säule im Bedarf der Ehegatten

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_395/2022 vom 14. Februar 2023

Im Urteil 5A_395/2022 vom 14. Februar 2023 erachtete das Bundesgericht den vorinstanzlichen Eheschutzentscheid, welcher den monatlichen Beitrag an die 3. Säule bei beiden Ehegatten im Bedarf berücksichtigte und nicht der Sparquote zuwies, als nicht willkürlich.
iusnet FamR 25.04.2023

Zuteilungskriterien der alternierenden Obhut

Kommentierung

Urteil des Bundesgerichts 5A_454/2022 vom 9. November 2022

Im Urteil 5A_454/2022 vom 9. November 2022 setzt sich das Bundesgericht im Rahmen der Willkürrüge mit den Kriterien auseinander, die bei der Prüfung der alternierenden Obhut in Erwägung zu ziehen sind. Dabei befasst es sich unter anderem mit der nicht gleichwertigen Verfügbarkeit der Eltern, sich persönlich um die Kinder kümmern zu können.
Corina Göldi
iusnet FamR 25.04.2023

Berücksichtigung von frei werdenden Mitteln durch Wegfall des Kindesunterhalts bei der Berechnung des gebührenden ehelichen und nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Im Urteil 5A_420/2022 vom 5. Dezember 2022 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob frei werdende Mittel, die zuvor für den Kindesunterhalt verbraucht wurden, bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt werden. In Präzisierung seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach solche Mittel vermutungsweise zugunsten der ehelichen Lebenshaltung verwendet worden wären, erwägt das Bundesgericht, diese Vermutung greife nur dann, wenn die Mittel in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Trennung frei werden. Zudem ist die Ehedauer zu berücksichtigen und weitere Umstände, welche die Ehe ausgemacht haben.

Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_597/2022 vom 7. März 2023

Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kind zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.

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